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Décision

RRB Nr. 899/2023

Minerva Schweiz AG, Talent Plus, 2023-2027, Kostenanteil, gebundene Ausgabe

12 juillet 2023Allemand4 min

Source zh.ch

Minerva Schweiz AG, Talent Plus, 2023-2027, Kostenanteil, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2023

899. Minerva Schweiz AG, Talent Plus 2023–2027 (Kostenanteil, Zusicherung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Minerva Schweiz AG, Talent Plus, Zürich, erteilt im Auftrag des Kantons Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht im Beruf Kauffrau bzw. Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) für sportlich talentierte Jugendliche im Kanton Zürich. Die Minerva Schweiz AG, Talent Plus, wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1490/2022 vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2027 als beitragsberechtigt anerkannt. Nach der Zusicherung der Kostenan- teile wird das Mittelschul- und Berufsbildungsamt für diese Zeitperiode gestützt auf § 35 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) bzw. § 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG, LS 413.312) mit der Minerva Schweiz AG, Talent Plus, eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Kostenanteile für die beruf‌liche Grundbildung Gestützt auf § 10 Abs. 3 EG BBG kann der Kanton Dritte beauftragen, in seinem Auftrag Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht durchzuführen. Für diesen Unterricht trägt er die ungedeckten anrechen- baren Aufwendungen (§ 36 Abs. 1 EG BBG). Die Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung geregelt (vgl. § 35 EG BBG bzw. VFin BBG). Es handelt sich um Kostenanteile im Sinne von § 2 des Staats- beitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2). Die Höhe des Staatsbeitrages an den Berufsfachschul- und Berufs- maturitätsunterricht ist abhängig von der Anzahl der Lernenden. Diese kann nicht genau vorausgesagt werden. Es handelt sich jedoch zwingend um Lernende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich, die über eine Swiss Olympic Talent Card National bzw. Regional oder über eine Nennung in einem nationalen Kader der jeweiligen Sportart verfügen und in einem anerkannten Leistungszentrum trainieren. Da die Kostenanteile neu zugesichert werden, startet die Minerva Schweiz AG, Talent Plus, im Schuljahr 2023/2024 mit Klassen für das erste Jahr im Beruf Kauffrau bzw. Kaufmann EFZ, in jedem Schuljahr kommen weitere Klassen für die neuen Jahrgänge hinzu.

Aufgrund des Aufbaus des subventionierten Unterrichts entwickeln sich die jährlichen Kostenanteile in den ersten vier Jahren stark. Unter Berücksichtigung einer Reserve von rund 5% für Schwankungen der Anzahl Lernenden ist in der Beitragsperiode vom 1. September 2023 bis 31. August 2027 mit folgenden Kostenanteilen an die Minerva Schweiz AG, Talent Plus, zu rechnen: im Kalenderjahr 2023 (vier Monate) Fr. 100 000, in Kalenderjahr 2024 Fr. 300 000, im Kalenderjahr 2025 Fr. 700 000, im Kalenderjahr 2026 Fr. 960 000 sowie im Kalenderjahr 2027 (acht Monate) Fr. 640 000. Für die Periode vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2027 wird der Minerva Schweiz AG, Talent Plus, somit insgesamt ein Kostenanteil von total höchstens Fr. 2 700 000 zugesichert. Staatsbeiträge sind zweckgebunden (§ 12 Staatsbeitragsgesetz). Bei einer Einstellung der Subventionierung eines Angebots sind verbleibende Reserven oder Rückstellungen dem Kanton zurückzubezahlen. Weiter können Beiträge zurückgefordert werden, wenn sie zweckwidrig ver- wendet oder durch falsche Tatsachen oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erwirkt wurden (§ 13 VFin BBG).

B. Finanzielles Die Finanzierung der Kosten der ungedeckten anrechenbaren Auf- wendungen des Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterrichts der Minerva Schweiz AG, Talent Plus, ist befristet bis Ende Schuljahr 2026/2027 (31. August 2027) und erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Aufgrund ihrer Höhe ist für die Zusicherung der Beiträge an den Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht der Regierungsrat zu- ständig (vgl. § 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 [LS 611]). Die Ausgabe ist im Budget 2023 und in den Planjahren 2024–2026 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2023–2026 in der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, nicht ein- gestellt, kann aber innerhalb der Leistungsgruppe kompensiert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Minerva Schweiz AG, Talent Plus, Zürich, wird für die Zeit- periode vom 1. September 2023 bis zum 31. August 2027 an die beitrags- berechtigen Kosten des Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunter- richts ein Kostenanteil von 100%, höchstens Fr 2 700 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, zugesichert.

II. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des jeweiligen Budgetkredites durch den Kantonsrat.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Minerva Schweiz AG, Talent Plus, Scheuchzer- strasse 2, 8006 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli