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Décision

RRB Nr. 903/2016

Viehschaukommission, Entlassung, Amtsdauer 2015-2019, Ersatzwahl

21 septembre 2016Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2016

903. Viehschaukommission (Entlassung, Ersatzwahl)

Erwägungen

Gemäss § 31 des Landwirtschaftsgesetzes wählt der Regierungsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren eine Viehschaukommission, der die Beurtei- lung von Tieren für die Anerkennung zur Zucht, für die Aufnahme ins Herdebuch und für die Prämierung an staatlichen oder staatlich unter- stützten Schauen obliegt. Mit RRB Nr. 698/2015 wurden für die Amts- dauer 2015–2019 neben dem Kommissionspräsidenten 21 Kommissions- mitglieder – 13 Experten für das Grossvieh, 8 Experten für das Klein- vieh – gewählt. Auf Ende Dezember 2015 haben drei Mitglieder ihren Rücktritt erklärt und zwei Mitglieder wurden neu gewählt (RRB Nr. 1175/ 2015). Auf Ende 2016 tritt der Präsident, Rudolf Häusler, Altikon, zu- rück. Daher ist ein neuer Präsident zu wählen. Als neuer Präsident stellt sich das jetzige Mitglied Stefan Knecht, Feldbach, zur Verfügung. Damit besteht die Viehschaukommission neu neben dem Präsidenten aus elf Experten für das Grossvieh und acht für das Kleinvieh.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsident der Viehschaukommission wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf Ende 2016 entlassen: – Rudolf Häusler, Schneit, 8479 Altikon, geboren 1959, Landwirt

II. Als neuer Kommissionspräsident wird auf den 1. Januar 2017 für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 gewählt: – Stefan Knecht, Sandhof, 8714 Feldbach, geboren 1979, Landwirt

III. Mitteilung an Rudolf Häusler, Schneit, 8479 Altikon, Stefan Knecht, Sandhof, 8714 Feldbach, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli