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Décision

RRB Nr. 904/2017

Leitlinien Kommunikation des Regierungsrates, Festlegung

27 septembre 2017Allemand10 min

Source zh.ch

Kanton Zürich

Leitlinien zur Regierungsrat

Kommunikation Festgesetzt vom Regierungsrat am 27. September 2017

01 Einleitung 3

02 Zweck 4

03 Geltungsbereich 5

04 Grundsätze 6 Kommunikationsverständnis6 Ziel6 Kollegialitätsprinzip6 Gleichbehandlung6 Qualität6 Gewichtung6

05 Akteure 7

06 Externe Dialoggruppen und Kommunikationsziele 8 Bevölkerung8 Stimmberechtigte8 Medien8 Kantonsrat8 Gemeinden8 Kantone8 Bund9 Interessenvertretungen9 Internationale Organisationen 9

07 Interne Dialoggruppen und Kommunikationsziele 10 Mitarbeitende kantonale Verwaltung 10

08 Kommunikationsmittel 11 Grundsatz11 Elektronische Angebote 11 Printangebote12 Veranstaltungen und Direktkontakte 12 Interne Kommunikation 12

09 Ressourcen 13

10 Verantwortlichkeiten 14 Grundsatz14 Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 14 Direktionen und Staatskanzlei 14 Informationsbeauftragten-Konferenz14

11 Ausserordentliche Lagen 15

12  Erfolgskontrolle 16

Verfasst von der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates Festgesetzt vom Regierungsrat am 27. September 2017 RRB Nr. 904/2017

01 Einleitung Die Kommunikation des Regierungsrates und der Verwaltung ist an Verfassungs- vorgaben, Gesetze und Verordnungen gebunden. Das im Kanton Zürich ­geltende Öffentlichkeitsprinzip will das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter nachvollziehbar und transparent gestalten. Im Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR) wird die Aufgabe der Information der Öffentlichkeit der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Direk- tionen übertragen. Innerhalb der Staatskanzlei nimmt diese Aufgabe die Kommu- nikationsabteilung des Regierungsrates wahr. Der Regierungsrat pflegt gemäss Gesetz die Beziehungen zur Öffentlichkeit sowie zu den Behörden des Bundes, den anderen Kantonen und den Gemeinden. Er sorgt für eine koordinierte und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit und für eine offene Kommunikation der Verwaltung und orientiert sich am Gemeinwohl.

02 Zweck Mit den vorliegenden Leitlinien legt der Regierungsrat die Grundsätze und Ziele seiner Kommunikation fest. Er bestimmt die Dialoggruppen, nennt die Kommu- nikationsmittel und Ressourcen und regelt die Zuständigkeiten.

03 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der vorliegenden Leitlinien umfasst die Kommunikation des Regierungsrates und der von ihm bestimmten Akteure bis zur Schnittstelle zwi- schen der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates und den Direktionen. Die Verwaltungskommunikation auf sämtlichen Stufen soll mit den vorliegenden Grundsätzen im Einklang stehen.

04 Grundsätze Kommunikationsverständnis Die Regierungskommunikation ist Bestandteil der Handlungen, Dienstleistungen und Projekte des Kantons Zürich. Die Regierungskommunikation umfasst die Kommunikation nach innen und nach aussen. Der Regierungsrat kommuniziert aktiv, sachlich, verständlich und transparent. Er schafft damit Vertrauen in die kantonalen Institutionen und tritt Spekulationen, Indiskretionen oder Falschmeldungen auf allen Ebenen entgegen.

Ziel Die Regierungskommunikation trägt massgeblich dazu bei, dass die Regie- rungstätigkeit Wirkung erzielt und Nutzen für die Bevölkerung entfalten kann. Die Kommunikation unterstützt den Regierungsrat dabei, Akzeptanz für seine Entscheide zu schaffen und deren Umsetzung zu fördern.

Kollegialitätsprinzip Das Kollegialitätsprinzip widerspiegelt sich auch in der Kommunikation. Die Mitglieder des Regierungsrates vertreten die Entscheide des Kollegiums. Die Kommunikation über die Entscheide erfolgt unter Wahrung des Sitzungsge- heimnisses. Es werden keine Abstimmungsergebnisse aus dem Regierungsrat bekannt gemacht.

Gleichbehandlung Bei der Informationsvermittlung werden grundsätzlich allen Medien sämtliche Informationen gleichzeitig zur Verfügung gestellt. Vorabinformationen für gewisse Dialoggruppen sind zulässig.

Qualität Der Regierungsrat unterscheidet bei seiner Kommunikation zwischen Tatsachen und Meinungen. Die veröffentlichten Informationen sind korrekt und allgemein verfügbar. Die Informationen entsprechen sprachlich und allenfalls gestalterisch hohen Qualitätsansprüchen.

Gewichtung Der Regierungsrat setzt bei seiner Informationstätigkeit Schwerpunkte. Der Infor- mationsrhythmus richtet sich nach der Geschäftsabwicklung und der Aktualität.

05 Akteure Akteure der Regierungskommunikation sind – Mitglieder des Regierungsrates – Staatsschreiberin, Staatsschreiber – Regierungssprecherin, Regierungssprecher – Informationsbeauftragte der Direktionen Der Regierungsrat regelt die Kompetenzen der einzelnen Funktionsträger im Rah- men der Regierungskommunikation. Die Akteure können ihre Kommunikations­ aufgaben stufen- und themengerecht delegieren.

06 Externe Dialoggruppen und Kommunikationsziele Bevölkerung Die Bevölkerung wird über direkte Kanäle oder indirekt über die Medien erreicht. Kommunikationsziel Wichtige Entscheide des Regierungsrates sind bekannt. Das Handeln des Regie- rungsrates wird verstanden und als nachvollziehbar wahrgenommen.

Stimmberechtigte Die stimmberechtigte Bevölkerung des Kantons hat Anspruch auf verlässliche und ausgewogene Informationen zu Abstimmungsvorlagen. Die Regierungskom- munikation stellt die dafür nötigen Informationen zur Verfügung. Der Regierungs- rat erläutert Inhalt, Zweck und Folgen der kantonalen Abstimmungsvorlagen. Kommunikationsziel Die Stimmberechtigten sind befähigt, sich in demokratischen Prozessen eine Meinung zu bilden. Sie kennen die Haltung des Regierungsrates zu den kanto- nalen Abstimmungsvorlagen und zu eidgenössischen Vorlagen, die den Kanton Zürich besonders betreffen.

Medien Die Medien sind der wichtigste Multiplikator der Regierungskommunikation und werden bei ihrer Arbeit dienstleistungsorientiert und professionell unterstützt. Kommunikationsziel Die Medien sind in der Lage, die ihnen zukommende Rolle wahrzunehmen. Sie verfügen über die nötigen Informationen, um über die Haltung der Regierung nachvollziehbar zu berichten.

Kantonsrat Die Kommunikation mit dem Kantonsrat erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben offen und dienstleistungsorientiert. Kommunikationsziel Die gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt und der Kantonsrat ist informiert über die ihn betreffenden Anliegen des Regierungsrates.

Gemeinden Zwischen den kantonalen Amtsstellen und den Gemeinden bestehen vielfältige Verbindungen und Kommunikationskanäle. Dazu kommt die institutionalisierte Kommunikation mit den Gemeindeverbänden. Kommunikationsziel Die Gemeinden sind informiert über die sie betreffenden Anliegen des Regie- rungsrates.

Kantone Die Kommunikation mit den Kantonen ist institutionell durch die Mitwirkung in verschiedenen interkantonalen Konferenzen sichergestellt. Mit einzelnen Kanto- nen bestehen zusätzlich institutionalisierte Kontakte. Kommunikationsziel Die Kantone sind informiert über die sie betreffenden Anliegen des Regierungs- rates.

Bund Zwischen Kanton und Bund bestehen zahlreiche Mitwirkungsverfahren. Dazu kommt die persönliche Kontaktpflege mit Vertreterinnen und Vertretern des Bun- des. Der Regierungsrat kommuniziert seine Haltung zu für den Kanton relevanten Geschäften im Bundesparlament aktiv und regelmässig den Zürcher Parlamenta- rierinnen und Parlamentariern im Nationalrat und Ständerat. Mit diesen bestehen ein institutionalisierter Erfahrungsaustausch und persönliche Kontakte. Kommunikationsziel Die für den Kanton wichtigen Persönlichkeiten und Institutionen auf eidgenössi- scher Ebene sind informiert über die sie betreffenden Anliegen des Regierungs- rates.

Interessenvertretungen Interessenvertretungen kommt als Multiplikatoren grosse Bedeutung zu. Dem wird durch institutionalisierte Kontakte und einem themenbezogenen Austausch Rechnung getragen. Kommunikationsziel Die Interessenvertretungen sind informiert über die sie betreffenden Anliegen des Regierungsrates.

Internationale Organisationen Die politische Einflussnahme über die Landesgrenzen hinaus trägt zur Förderung des Standorts bei. Der Regierungsrat pflegt die Beziehungen zu internationalen Anspruchsträgern adäquat durch die Mitgliedschaft in internationalen Gremien und vielfältige Kontakte und stärkt damit den Standort. Kommunikationsziel Die für den Kanton relevanten internationalen Organisationen sind informiert über die sie betreffenden Anliegen des Regierungsrates.

07 Interne Dialoggruppen und Kommunikationsziele Mitarbeitende kantonale Verwaltung Der Regierungsrat informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kanto- nalen Verwaltung zeitgerecht und umfassend über alle wichtigen Projekte und Ereignisse und insbesondere über die das Personal betreffenden Themen und Entscheide. Dabei gilt grundsätzlich «intern vor extern». Der Regierungsrat fördert eine dialogorientierte interne Kommunikation. Die Kommunikationsabteilung des Regierungsrates fungiert als Drehscheibe innerhalb der Verwaltung. Kommunikationsziel Die Mitarbeitenden der Verwaltung sind umfassend informiert. Der Kanton Zürich wird als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen.

08 Kommunikationsmittel Grundsatz Die Kommunikationsmittel werden den Bedürfnissen der Dialoggruppen ent- sprechend eingesetzt. Die kantonalen Gestaltungsrichtlinien sind verbindlich anzuwenden. Die Kommunikationskanäle ergänzen sich gegenseitig. Dem ver- mehrten Bedürfnis nach Information über digitale Kanäle und nach multimedialen Angeboten sowie Social-Media-Anbindungen wird mit dem Grundsatz «digital vor Print» Rechnung getragen.

Elektronische Angebote Webseite Die Webseite des Kantons Zürich ist die wichtigste Plattform für Informationen und elektronische Dienstleistungen für alle externen Dialoggruppen. Sämtliche gemäss Öffentlichkeitsprinzip relevanten Informationen werden über die kanto- nale Webseite online zur Verfügung gestellt. Medienmitteilungen Zu wichtigen Themen wie ausgewählte Regierungsratsbeschlüsse werden Medien­ mitteilungen publiziert und elektronisch verschickt. Newsletter Aktualitäten können themenbezogen über einen elektronischen Newsletter be- zogen werden. Datenbanken Öffentliche Regierungsratsbeschlüsse, Vernehmlassungen und ausgewählte Rekursentscheide werden im Internet in einer Datenbank zugänglich gemacht. Online-Geschäftsbericht Der Geschäftsbericht wird in einer Online-Version veröffentlicht. Film Kanton Zürich Ein Porträt des Kantons Zürich ist als vielseitig einsetzbarer Kurzfilm verfügbar. Audiovisuelle Angebote Zu wichtigen Themen werden bedarfsweise audiovisuelle Angebote bereit­gestellt. Social Media Die Möglichkeiten von Social Media werden adäquat genutzt, um mit gewissen Dialoggruppen direkt und wechselseitig zu kommunizieren. Intranet Das Intranet dient als Hauptkommunikationskanal für die interne Kommunikation.

Printangebote Abstimmungszeitung Bei kantonalen Abstimmungsvorlagen erhalten die Stimmberechtigten die Ab- stimmungszeitung zugestellt, für deren Erarbeitung die Kommunikationsabteilung des Regierungsrates in Zusammenarbeit mit den Direktionen verantwortlich ist. Kantonsratsversand Den Mitgliedern des Kantonsrates werden die parlamentsrelevanten Geschäfte zugesandt. Behördenverzeichnis Der Staatskalender ist das zentrale Nachschlagewerk über die kantonale Ver- waltung. Legislaturziele Der Regierungsrat veröffentlicht jeweils zu Beginn einer Amtszeit seine Richt­linien der Regierungspolitik (Legislaturziele) und erstattet zum Ende des letzten Jahres der laufenden Legislatur in einer Broschüre Bericht darüber. Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) und Geschäftsbericht Der Regierungsrat veröffentlicht jeweils im Frühling seinen jährlichen Geschäfts- bericht. Der Konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) wird zusammen mit dem Budgetentwurf im Herbst publiziert. Broschüren/Drucksachen Der Regierungsrat legt jährlich zu Beginn des Amtsjahres eine Broschüre mit Informationen zu den Regierungsratsmitgliedern und ihren Direktionen sowie zur Staatsschreiberin, zum Staatsschreiber und zur Staatskanzlei auf. Aktualitätsbe- zogen und bedürfnisgerecht werden weitere Publikationen erstellt.

Veranstaltungen und Direktkontakte Zu kantonalen Abstimmungsvorlagen und anderen wichtigen Themen führt der Regierungsrat in der Regel Medienkonferenzen durch. Die Teilnahme der Regie- rungsratsmitglieder richtet sich nach den jeweiligen Themen. Aussergewöhnlich bedeutsame direktionsübergreifende Themen werden von mehreren Regierungs- ratsmitgliedern oder vom Gesamtregierungsrat vertreten. Themenbezogen werden Informationsanlässe, Hearings usw. für verschiedene Dialoggruppen durchgeführt. Die Regierungsratsmitglieder vertreten die Anliegen des Kantons ausserdem im direkten Kontakt mit wichtigen Dialoggruppen. Dazu dienen auch Auftritte des Kantons Zürich an überregionalen Anlässen sowie Ar- beitsbesuche von Amtsträgern aus anderen Kantonen, vom Bund oder aus dem Ausland. Für deren Organisation und Koordination ist die Staatskanzlei zuständig.

09 Ressourcen Der Regierungsrat bestimmt eine Regierungssprecherin oder einen Regierungs- sprecher. Die Staatskanzlei führt die Kommunikationsabteilung des Regierungs- rates, welche die Regierungssprecherin oder der Regierungssprecher leitet. Die Abteilung erfüllt die Aufgaben gemäss ihrem Leistungsauftrag. Sie arbeitet eng mit den Informationsbeauftragten der Direktionen zusammen.

10 Verantwortlichkeiten Grundsatz Die mit der Kommunikation des Regierungsrates beauftragten Akteure informie- ren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Kompetenzen. Die Öffent- lichkeit muss erkennen können, aus welcher Quelle eine Information stammt. Der Absender «Kanton Zürich» ist klar erkennbar. Allen Akteuren ist bewusst, dass die Kommunikation einzelner Direktionen oder der Staatskanzlei auch Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Gesamtregie- rung bzw. der kantonalen Verwaltung hat. Dies bedingt eine enge Absprache zwischen Regierungskommunikation und den verantwortlichen Direktionen und den gegenseitigen Einbezug.

Kommunikationsabteilung des Regierungsrates Die Kommunikationsabteilung des Regierungsrates ist zuständig für die Informa- tion und Kommunikation über die Tätigkeit der Kollegialbehörde. Bei direktions- übergreifenden Themen von grösserer Tragweite koordiniert die Kommunikati- onsabteilung des Regierungsrates die Kommunikation der beteiligten Direktionen und leitet Medienauftritte der Gesamtregierung. Die Regierungssprecherin oder der Regierungssprecher nimmt an der Regierungssitzung teil. Die Aufgaben und Kompetenzen der Kommunikationsabteilung sind in einem Leistungsauftrag aufgeführt.

Direktionen und Staatskanzlei Die Direktionen und die Staatskanzlei sind zuständig und verantwortlich für die Kommunikation über Themen und Geschäfte aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie regeln die Informationsaufgaben der untergeordneten Amtsstellen. Die Di- rektionen und die Staatskanzlei bezeichnen ihre Informationsbeauftragten. Die Staatsschreiberin oder der Staatsschreiber sorgt zusammen mit der Regierungs- sprecherin oder dem Regierungssprecher für die interne Information zwischen dem Regierungsrat und den Direktionen.

Informationsbeauftragten-Konferenz Die Informationsbeauftragten-Konferenz besteht aus den Informationsbeauftrag- ten der Direktionen und der Regierungssprecherin oder dem Regierungssprecher und deren oder dessen Stellvertretung sowie der oder dem Social-Media-Ver- antwortlichen. Die Regierungssprecherin oder der Regierungssprecher führt den Vorsitz. Die Konferenz befasst sich mit Themen aus dem Informationsbereich, insbesondere mit der mittelfristigen Planung und Koordination.

11Ausserordentliche Lagen Beim Eintreten einer ausserordentlichen Lage wird der Kommunikation grösste Aufmerksamkeit geschenkt. Es gelten die Richtlinien für die Kommunikation in ausserordentlichen Lagen bzw. ab der entsprechenden Eskalationsstufe die Kommunikationszuständigkeiten der Kantonalen Führungsorganisation (KFO). Diese gehen grundsätzlich von drei Stufen aus: Stufe 1: Tagesgeschäft Die Leitung, Koordination und Umsetzung der Kommunikation liegen bei der Kommunikationsstelle der fachlich zuständigen Direktion, der Kantonspolizei oder der Staatskanzlei. Stufe 2: Grossereignis / vorbereitende Massnahmen Die Leitung und Koordination der Kommunikation liegen bei der Kommunikati- onsabteilung der Kantonspolizei. Für die Umsetzung zeichnen die Kommunikati- onsstellen der beteiligten Direktionen, der Kantonspolizei oder der Staatskanzlei gemäss fachlicher Zuständigkeit verantwortlich. Stufe 3: Katastrophe Die Leitung, Koordination und Umsetzung der Kommunikation liegen bei der Kommunikationsabteilung der Kantonspolizei und der Kommunikations­abteilung des Regierungsrates unter Mitarbeit der Kommunikationsstellen der fachlich zuständigen Direktionen.

12 Erfolgskontrolle Die Evaluation der Öffentlichkeitsarbeit dient unter anderem der Qualitätssteige- rung, der Messung der Reputation und der Organisationsüberprüfung. In wel- chem Umfang die Erfolgs- und Wirkungskontrolle durchgeführt wird, entscheidet der Regierungsrat.