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Décision

RRB Nr. 914/2018

Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2019

26 septembre 2018Allemand5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. September 2018

914. Terminplanung für Planungsprozesse und Berichterstattungen 2019

Erwägungen

1. Terminplanung Geschäftsbericht 2018 (einschliesslich Jahresrechnung 2018) Der Ablauf zur Erstellung des Geschäftsberichts 2018 bleibt gegen­ über dem Vorjahr unverändert. Es ergibt sich folgender Terminplan: 22. Januar 2019 Buchungsschluss allgemeiner Geschäftsverkehr 31. Januar 2019 Abrechnungen von Ausgabenbewilligungen des Regierungsrates der Finanzverwaltung zugestellt 1. Februar 2019 Abgabe der Textteile des Geschäftsberichts 8. Februar 2019 Letzte Umsatzmeldung gebucht und Buchungs­ stopp für alle Buchungskreise 26. Februar 2019 Definitiver Rechnungsabschluss Kanton konsolidiert 27. Februar 2019 Anträge auf Kreditübertragungen und Liste der bis Ende 2018 bewilligten Kreditüberschreitungen der Finanzverwaltung zugestellt 27. Februar 2019 Restliche Teile für den Geschäftsbericht durch Direktionen und Staatskanzlei eingegeben 6. März 2019 Information des Regierungsrates über den Rech­ nungsabschluss 14. März 2019 Information der Finanzkommission über den Rechnungsabschluss 15. März 2019 Information der Medien über den Rechnungs­ abschluss 19. März 2019 Kommentierter Finanzberichtsentwurf zur Prü­ fung an Direktionen, Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisationen 21. März 2019 Stellungnahmen der Direktionen, Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisa­ tionen zum kommentierten Finanzberichtsentwurf der Finanzverwaltung zugestellt 26. März 2019 Abgabe des konsolidierten Finanzberichts an Finanzdirektor und Staatskanzlei 3. April 2019 RRB Geschäftsbericht 2018

4. April 2019 Information der Aufsichtskommissionen des Kantonsrates (Geschäftsprüfungs-, Finanz- und Justizkommission) über den Geschäftsbericht 2018 11. April 2019 Versand der Medienmitteilung und Internet-Auf­ schaltung des Geschäftsberichts 2018

2. Terminplanung Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2020–2023 und Budget 2020 Der Ablauf zur Erstellung des KEF 2020–2023 und des Budgetent­ wurfs 2020 bleibt gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Es ergibt sich folgender Terminplan: 5./6. März 2019 Regierungsratsklausur Richtlinien zur Erstellung des KEF 2020–2023 und des Budgets 2020 13. März 2019 RRB Richtlinien zur Erstellung des KEF 2020–2023 3. April 2019 RRB Bericht des Regierungsrates zu den Erklä­ rungen des Kantonsrates zum Vorjahres-KEF 3. Mai 2019 KEF 2020–2023 eingegeben 16.–21. Mai 2019 Technische Budgetgespräche mit der Finanz­ verwaltung 5./6. Juni 2019 Regierungsratsklausur Überarbeitung KEF 2020–2023 12. Juni 2019 RRB Überarbeitung KEF 2020–2023 13.–19. Juni 2019 Budgetgespräche der Direktionsvorstehenden mit dem Finanzdirektor (nach Bedarf) 21. Juni 2019 Veränderungen gegenüber den Eingaben zum KEF 2020–2023 vom 3. Mai 2019 eingereicht 3. Juli 2019 RRB Festlegung Finanzen KEF 2020–2023 3. Juli 2019 RRB Festsetzung des Steuerfusses 2020/2021 12. Juli 2019 Eingabe im zentralen Buchhaltungssystem SAP abgeschlossen 2. August 2019 Bereinigter KEF 2020–2023 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 28. August 2019 RRB Festlegung KEF 2020–2023 und Budget­ entwurf 2020 29. August 2019 Information der Finanzkommission über den KEF 2020–2023 und den Budgetentwurf 2020 30. August 2019 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2020–2023 und Budgetentwurf 2020 im Internet 11. Oktober 2019 Nachträge zum Budgetentwurf 2020 eingereicht 30. Oktober 2019 RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2020 (Novemberbrief)

31. Oktober 2019 Information der Finanzkommission über den Novemberbrief 4. Dezember 2019 RRB Erklärungen zum KEF (Stellungnahme betreffend Überweisung, vorbehaltlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zum Verfahren mit den KEF-Erklärungen) 5. Februar 2020 RRB Haushaltsvollzug 2020 (bei Bedarf) 1. April 2020 RRB Bericht des Regierungsrates zu den KEF-Erklärungen (vorbehaltlich des definitiven Terminplans des Kantonsrates zu den KEF-­ Erklärungen)

3. Terminplanung Nachtragskredite 2019 Gemäss § 13 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) sind die An­ träge für Nachtragskredite der Finanzdirektion auf den 15. April oder den 31. Juli einzureichen. Der Regierungsrat stellt spätestens sechs Wochen nach den Einreichungsdaten mit Sammelvorlagen Antrag. In dringlichen Fällen können während des ganzen Jahres ausserterminliche Nachtrags­ kredite eingereicht werden. Für die Sammelvorlagen ergibt sich folgender Terminplan: 15. April 2019 Nachtragskredite I/2019 eingereicht 8. Mai 2019 RRB Nachtragskredite I/2019 23. Mai 2019 Information der Finanzkommission 31. Juli 2019 Nachtragskredite II/2019 eingereicht 4. September 2019 RRB Nachtragskredite II/2019 12. September 2019 Information der Finanzkommission

4. Terminplanung Zwischenberichte 2019 Gemäss § 22 FCV stellt die Finanzdirektion per 30. April und 31. Au­ gust (Stichtage) in zwei Zwischenberichten das voraussichtliche Ergebnis der konsolidierten Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung dar. Der Regierungsrat beschliesst die Zwischenberichte spätestens innert sechs Wochen nach den Stichtagen. Es ergibt sich folgender Terminplan: 14. Mai 2019 Stand 30. April 2019 von den Direktionen einge­ reicht 5. Juni 2019 RRB Zwischenbericht I/2019 13. Juni 2019 Information der Finanzkommission 13. September 2019 Stand 31. August 2019 von den Direktionen eingereicht 2. Oktober 2019 RRB Zwischenbericht II/2019 24. Oktober 2019 Information der Finanzkommission

5. Vorbereitung der Jahresabschlussarbeiten 2019 Im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht 2019 werden im Rechnungswesen vorbereitende Massnahmen durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen neben der Abstimmung der kantonsinternen Transaktionen die Überprüfung der verbuchten Rücklagen der Verwal­ tungseinheiten sowie der Jahresergebnisse und Gewinnverwendung 2019 der Anstalten. Dadurch kann ein Teil der Abschlussarbeiten vorverscho­ ben, der Aufwand am Jahresende vermindert und die Qualität des Ab­ schlusses verbessert werden. Der Zwischenabschluss wird mit Stichtag 30. September durchgeführt.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Erstellung des Geschäftsberichts 2018 (einschliesslich Jahres­ rechnung 2018), des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2020–2023 und des Budgetentwurfs 2020, der Nachtragskredite I und II 2019 sowie der Zwischenberichte I und II 2019 richtet sich nach den in den Erwägungen ausgeführten Terminplanungen.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung, die Geschäftsprüfungskommis­ sion und die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die obersten kantonalen Gerichte, die Finanzkontrolle, den Ombudsmann, den Daten­ schutzbeauftragten, die Direktionen des Regierungsrates und die Staats­ kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli