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Décision

RRB Nr. 919/2017

Universitätsspital, NUK IV U92, Ersatz eines Linearbeschleunigers, bauliche Massnahmen, gebundene Ausgabe

4 octobre 2017Allemand4 min

Source zh.ch

Universitätsspital, NUK IV U92, Ersatz eines Linearbeschleunigers, bauliche Massnahmen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Oktober 2017

919. Universitätsspital, NUK IV U92 (Ersatz eines Linearbeschleunigers,

Erwägungen

bauliche Massnahmen) Die Klinik für Radio-Onkologie des Universitätsspitals Zürich (USZ) verfügt über vier Linearbeschleuniger, die im Geschoss U des Nuklear- trakts untergebracht sind. Neben den Systemen der neuesten Generation befindet sich mit dem Clinac 6ex ein Gerät für die Strahlentherapie im Ein- satz, das 2001 beschafft wurde und mittlerweile veraltet ist. Es muss zur Sicherstellung der Behandlungsqualität demnächst ersetzt werden. Der Ersatz des Linearbeschleunigers bedingt bauliche Anpassungen. Das neue Gerät muss sowohl mit einer Energie von 6 MeV (Megaelek- tronenvolt) als auch mit 10 MeV betrieben werden können. Dies hat strengere Anforderungen hinsichtlich des Strahlenschutzes zur Folge. Da- mit das neue Gerät für sämtliche Behandlungsarten eingesetzt werden kann, muss zudem im Eingangsbereich ein Teil der Wand abgebrochen werden. Dies erfordert statische Ausgleichsmassnahmen. Bei den elektri- schen Anlagen müssen die Unterverteiler und Zonenverteiler angepasst werden. Im Bereich Heizung-Lüftung-Klima sind die Anschlussleitungen zu erneuern und Anpassungen bei den Plattentauschern vorzunehmen. Der Bodenbelag wird erneuert. Die Abwicklung des Bauvorhabens erfolgt nach Rücksprache mit dem kantonalen Hochbauamt und dem Immobilienamt unter der Federfüh- rung des Universitätsspitals. Die Umsetzung wird vom USZ mit den an- deren zurzeit im Nukleartrakt laufenden Projekten koordiniert. Die Kosten der baulichen Massnahmen betragen gemäss dem Kostenvoran- schlag des Technischen Dienstes des USZ vom 29. Mai 2017 Fr. 1 210 780 (Kostenstand 1. April 2017, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Gebäude 1 160 780 Reserve 50 000 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 1 210 780 Die Kosten für den Ersatz des Linearbeschleunigers durch ein Gerät des Herstellers Varian betragen nach einer Ausschreibung Fr. 3 001 854. Sie gehen direkt zulasten des Universitätsspitals.

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalk. Zinsen Abschreibung Abschreibung (1,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 8% 100 260 750 3% 3 010 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 0% – – 3% – Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 71% 862 080 6 470 3% 25 860 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 21% 248 440 1 860 5% 12 420 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 100% 1 210 780 9 080 41 290 Total 1 210 780 Total 50 370 Es entstehen hinsichtlich der Baumassnahmen keine personellen und betrieblichen Folgekosten. Der Ersatz des Linearbeschleunigers soll noch im laufenden Jahr er- folgen, um die Behandlungsqualität sicherzustellen. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit ist auf den Standardprozess gemäss §§ 13 ff. der Immobi- lienverordnung (ImV, Projektgenehmigungsverfahren) zu verzichten, da bereits feststeht, dass die dem Projekt vorangegangene Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV einen genügend hohen Nutzwert ergeben hat. Für das Vorhaben ist gestützt auf § 22 des Gesetzes über das Univer- sitätsspital eine Ausgabe von Fr. 1 210 780 zu bewilligen. Es handelt sich dabei um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Das Projekt ist im Budget 2017 nicht enthalten. Die Finanzierung wird durch die Verschie- bung oder Kürzung von anderen Projekten innerhalb der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, sicher- gestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt «NUK U92, Ersatz eines Linearbeschleunigers, bau- liche Massnahmen» des Universitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 210 780 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2017)

III. Das Universitätsspital wird ermächtigt, die entsprechenden Ver- träge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli