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Décision

RRB Nr. 92/2009

Rhyhuus Flurlingen, Beitragsberechtigung, Erneuerung

21 janvier 2009Allemand3 min

Source zh.ch

Rhyhuus Flurlingen, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Januar 2009

92. Rhyhuus Flurlingen (Erneuerung der Beitragsberechtigung)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 18/2005 erteilte der Regierungsrat der Pflegekinder- Aktion Zürich eine bis 31. Dezember 2008 befristete Beitragsberech- tigung für den Betrieb des Kinderheims Flurlingen, heute Rhyhuus Flurlingen, in Flurlingen. Mit Eingabe vom 10. September 2008 ersucht die Trägerschaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Dem Betrieb des Rhyhuus liegt das vom Amt für Jugend und Berufs- beratung anerkannte Rahmenkonzept vom 5. Dezember 2008 zugrunde. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton einen Staatsbeitrag leistet. Das Rhyhuus betreut acht männliche und weibliche Kinder und Jugendliche ab dem Vorschulalter bis zum Ab- schluss der Lehre. Das Kinderheim entspricht mit seinem Angebot dem Bedarf an Wohnheimplätzen und ist daher gut ausgelastet. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 in Ver- bindung mit den §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Institu- tionen, die mehr als fünf Minderjährige während mindestens fünf Tagen und Nächten in der Woche zur Erziehung, Betreuung, Beobachtung oder Erholung aufnehmen, für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt darauf ist die Beitragsberechtigung für den Betrieb des Rhyhuus auf den 1. Januar 2009 zu verlängern. Die Gültigkeitsdauer ist in Überein- stimmung mit der Betriebsbewilligung auf drei Jahre zu befristen. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 120 000 zu rechnen. Dieser Beitrag ist Bestandteil der für die stationäre Jugend- und Familienhilfe im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2009–2012 zur Verfügung stehenden Mittel.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Pflegekinder-Aktion Zürich für den Betrieb des Rhyhuus Flurlingen wird per 1. Januar 2009 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2011, vorbehältlich der Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Reform der Jugend- und Familienhilfe im Kanton Zürich. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gege- benenfalls bis 31. Dezember 2010 zusammen mit einem aktualisierten Rahmen- und Feinkonzept einzureichen.

III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kan- tons Zürich.

IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Staatsbeitrag pro Zürcher Aufenthaltstag festzulegen.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an die Pflegekinder-Aktion Zürich, Corinna Gröger (Präsidentin), Schulhausstrasse 64, 8002 Zürich (E), Otto Weber (Präsi- dent der Heimkommission Rhyhuus), Dorfstrasse 28, 8247 Flurlingen, Christine Waldvogel (Heimleitung), Kinderheim Rhyhuus, Gründen- strasse 41, 8247 Flurlingen, sowie an die Finanzdirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi