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Décision

RRB Nr. 926/2016

Anfrage Judith Anna Stofer, Zürich, betreffend Druckaufträge, Beantwortung

28 septembre 2016Allemand6 min

Source zh.ch

Anfrage Judith Anna Stofer, Zürich, betreffend Druckaufträge, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 185/2016

Sitzung vom 28. September 2016

926. Anfrage (Druckaufträge) Kantonsrätin Judith Anna Stofer, Zürich, hat am 30. Mai 2016 folgende Anfrage eingereicht: Seit Jahren verliert die grafische Industrie in der Schweiz massiv an Arbeitsplätzen. Geschuldet ist dies vor allem der Tatsache, dass Schwei- zer Unternehmen im Ausland drucken lassen. Mit den vom Ausland offe- rierten Preisen kann eine Schweizer Druckerei nicht mithalten; folglich gehen Arbeitsplätze verloren oder einzelne Betriebe müssen sogar schlies- sen. Die kantonale Verwaltung gehört zu den grossen Auftraggebern von Druckerzeugnissen. Die Palette der Druckerzeugnisse der kantonalen Verwaltung – Geschäfts- und Jahresberichte, Leitbilder, Publikationen, Bücher, Zeitschriften, Flyer, Briefschaften etc. – ist breit und vielfältig. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne wissen, wie gross das Druck- volumen ist und wo hauptsächlich gedruckt wird. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fra- gen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie gross ist das jährliche Druckvolumen (in Franken) der kantonalen Verwaltung?

2. Wie gross ist das jährliche Druckvolumen (in Franken) der einzelnen Direktionen?

3. Wo wird hauptsächlich gedruckt: Im Kanton Zürich, in der Schweiz, im Ausland? Wie hoch ist der jeweilige Anteil in Prozenten des gesam- ten Druckvolumens? Wie hoch ist der Anteil in Prozenten in den ein- zelnen Direktionen?

4. Trifft es zu, dass das Lohnbuch im Ausland gedruckt wird? Wenn ja, aus welchen Gründen?

5. Nach welchen Kriterien werden die Druckereien ausgewählt? Wird dar- auf geachtet, ob die Druckerei einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) un- tersteht? Wenn nein, mit welcher Begründung?

6. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass der Kanton seine gedruckten Unterlagen im Kanton oder mindestens in der Schweiz produzieren lassen sollte? Wenn ja, gibt es eine Weisung an die Direktionen dies zu tun?

7. Betreibt die kantonale Verwaltung eine eigene Druckerei? Wenn ja, welche Produkte werden gedruckt? Wie hoch ist der prozentuale An- teil am jährlichen Gesamtdruckvolumen?

8. Ist es möglich, künftig alle Grafik- und Druckaufträge der kantonalen Verwaltung über die KDMZ abzuwickeln? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Judith Anna Stofer, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Druckvolumen der kantonalen Verwaltung betrug 2015 gesamt- haft rund 10,75 Mio. Franken, wobei sich der Anteil der Publikationen im Bereich des Lehrmittelwesens auf rund 1,72 Mio. Franken beläuft. Zu Frage 2: Die Auswertung des jährlichen Druckvolumens der einzelnen Direk- tionen ergibt für 2015 folgendes Bild: Druckvolumen 2015 in Mio. Franken Staatskanzlei 0,45 Direktion der Justiz und des Innern 1,09 Sicherheitsdirektion 0,86 Finanzdirektion 1,42 Volkswirtschaftsdirektion 0,86 Gesundheitsdirektion 0,42 Bildungsdirektion (einschliesslich Lehrmittelverlag) 4,49 Baudirektion 1,16 Total 10,75

Zu Frage 3: Die Auswertung der Standorte der beauftragten Druckereien ergibt für folgendes Bild: Kanton Zürich übrige Schweiz Ausland Staatskanzlei 37% 63% 0% Direktion der Justiz und des Innern 69% 31% 0% Sicherheitsdirektion 72% 28% 0% Finanzdirektion 67% 33% 0% Volkswirtschaftsdirektion 91%1 9% 0% Gesundheitsdirektion 75% 25% 0% Bildungsdirektion (einschliesslich Lehrmittelverlag) 65% 29% 6% Baudirektion 83% 17% 0% Total 69% 28% 3% 1 Umfasst auch die Druckkosten des Lohnbuchs, das von einem Verlagsunternehmen mit Sitz in Zürich hergestellt und

vertrieben, aber im Ausland gedruckt wurde (vgl. Beantwortung der Frage 4).

Zu Frage 4: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilte den Auftrag für das Lohn- buch einem Schweizer Verlagsunternehmen mit Sitz in Zürich. Dieses erbringt gesamthaft die erforderlichen Leistungen, sowohl für die Her- stellung als auch für den Vertrieb, wobei der Druck des Lohnbuchs 2016 durch eine Druckerei in Deutschland erfolgte. Das Verlagsunternehmen hat auch Angebote von Druckereien in der Schweiz geprüft. Dabei zeigte sich, dass die beauftragte Druckerei in Deutschland für dieses spezifische Produkt über geeignetere Produktionsmittel verfügt und deshalb zu deut- lich tieferen Kosten produzieren kann. Zu Frage 5: Für die Vergabe von Druckaufträgen durch die kantonale Verwaltung gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001 (LS 720.1) und der Sub- missionsverordnung vom 23. Juli 2003 (LS 720.11). Im Rahmen dieser Bestimmungen werden für die einzelnen Druckaufträge jeweils zweck- mässige Eignungskriterien und Zuschlagskriterien festgelegt. Diese be- treffen insbesondere wirtschaftliche (u. a. Leistungsfähigkeit, Qualität, Preis), soziale und ökologische Gesichtspunkte. Die beauftragten Druckereien sind in der Regel dem Gesamtarbeits- vertrag (GAV) der grafischen Industrie unterstellt oder verfügen in Fir- men- oder Einzelverträgen über vergleichbare Arbeits- und Vertragsbe- dingungen. Eine Anforderung, wonach bei Druckaufträgen nur Drucke- reien zu berücksichtigen sind, die dem GAV unterstehen, würde dem Sub- missionsrecht zuwiderlaufen. Zu Frage 6: Die Auswertung der Vergaben 2015 zeigt, dass die Drucksachen fast ausschliesslich in der Schweiz und mehrheitlich im Kanton Zürich her- gestellt worden sind. Eine Vorgabe, wonach bei direkten Vergaben und im Einladungsverfahren nur Druckereien zu berücksichtigen sind, die im Kanton Zürich oder in der Schweiz produzieren, würde dem Submis- sionsrecht zuwiderlaufen. Bei Vergaben, die gemäss Submissionsrecht im offenen Verfahren erfolgen, wäre eine Einschränkung auf Druckereien aus dem Kanton Zürich oder aus der Schweiz nicht zulässig. Zu Frage 7: Die kantonale Verwaltung verfügt mit der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale (kdmz) über eine Organisation, die neben weiteren Materialgruppen auch Drucksachen beschafft. Im Rahmen dieser Aufgabe erteilt die kdmz Aufträge an Druckereien. Zu einem kleineren Teil stellt sie verschiedenartige Drucksachen auch selber her, mehrheitlich in klei-

nen Auflagen. Der Entscheid für eine interne oder externe Herstellung einer Drucksache erfolgt aufgrund der spezifischen Anforderungen an die Produktion, unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozesse (u. a. Wirtschaftlichkeit, Flexibilität, Vertraulichkeit). Die kantonale Verwaltung betreibt neben der kdmz keine weitere Druckerei, mit Ausnahme der Justizvollzugsanstalt Pöschwies, die im Rah- men des Strafvollzugs über eine Druckerei und eine Buchbinderei für die Beschäftigung von Personen im Strafvollzug verfügt. Der prozentuale Anteil der durch die kdmz intern hergestellten Druck- sachen am jährlichen Gesamtdruckvolumen der kantonalen Verwaltung beträgt zurzeit rund 12%. Zu Frage 8: Die kdmz verfügt über umfassende Beschaffungskompetenzen sowie das erforderliche Branchen- und Fachwissen sowohl für die Vergabe an Druckereien als auch für die eigene Herstellung von Drucksachen. Die Voraussetzungen sind vorhanden, um alle Grafik- und Druckaufträge der kantonalen Verwaltung über die kdmz abzuwickeln.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli