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Erneuerungswahl des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015-2019, Anordnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2014

937. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der Erneuerungswahl des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015–2019

Dispositiv

Der Regierungsrat beschliesst: I. Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Regierungsrates für die Amtsdauer 2015–2019 findet am Sonntag, den 12. April 2015, statt. Die Wahl wird durch sämtliche Stimmberechtigte des Kantons in einem Wahlkreis nach dem Mehrheitswahlverfahren an der Urne mit leeren Wahlzetteln vorgenommen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. II. Die Wahlbüros übermitteln die Wahlergebnisse am Wahltag ab

10.00

Uhr bis spätestens 17.00 Uhr dem Statistischen Amt als kantona- lem Wahlbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros sowie sämtlichen Kreis- wahlvorsteherschaften mitzuteilen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10 d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). V. Veröffentlichung im Amtsblatt. VI. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statisti- sche Amt als kantonales Wahlbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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