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Décision

RRB Nr. 938/2012

Revision des kantonalen Richtplans, Änderungsantrag, Schreiben an den Kantonsrat

12 septembre 2012Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. September 2012

938. Revision des kantonalen Richtplans (Vorlage 4882);

Erwägungen

Änderungsantrag Mit der Vorlage 4882 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Gesamtrevision des kantonalen Richtplans. Die Vorlage sieht die Streichung des bisherigen Eintrags der Umfahrung Dielsdorf-Sünikon vor (Objekt Nr. 54 gemäss Teilrevision Verkehr vom 26. März 2007). Die Vorlage ist in diesem Punkt zu korrigieren. Mit einem Schreiben an seine Mitglieder ist dem Kantonsrat die entsprechende Korrektur der Vorlage 4882 zu beantragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Mitglieder des Kantonsrates: Mit der Vorlage 4882 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat die Festsetzung des revidierten kantonalen Richtplans. Da der Bereich «Verkehr» erst 2007 vom Kantonsrat neu festgesetzt worden war, hielt der Regierungsrat fest, dass es im Rahmen der vorliegenden Gesamt- revision aufgrund der 2007 erfolgten umfassenden Diskussion im Kan- tonsrat und unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nur darum gehen könne, eine Aktualisierung des Kapitels «Verkehr» in Form ge- ringfügiger Anpassungen vorzunehmen. Dies betreffe insbesondere ein- zelne Vorhaben. Eine erneute, grundlegende Diskussion der Verkehrs- systeme dränge sich hingegen nicht auf (Vorlage 4882, S. 5). Auf der Grundlage des Richtplans «Verkehr» vom 26. März 2007 ent- hält die dem Kantonsrat nun vorliegende Gesamtrevision u. a. eine Reihe von Richtplaneinträgen für Ortsumfahrungen. Bei einzelnen dieser Ein- träge zeichnet sich ab, dass sie aus Gründen der Zweckmässigkeit hin- terfragt und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Diese Überprü- fung soll gesamthaft und nach einheitlichen Kriterien im Rahmen einer späteren Revision des kantonalen Richtplans erfolgen. Dieser Über- prüfung wird auch der künftige Beschluss des Kantonsrates über das Raumordnungskonzept (ROK) zugrunde zu legen sein, aus dem sich Vorgaben über die anzustrebende Erschliessungsqualität der einzelnen Regionen ableiten lassen werden.

Die Vorlage 4882 sieht die Streichung des bisherigen Eintrags der Umfahrung Dielsdorf-Sünikon vor (Kapitel 4.2 «Strassenverkehr», Ob- jekt Nr. 54 gemäss Teilrevision Verkehr vom 26. März 2007). Während bei der Vorbereitung der Vorlage 4882 davon ausgegangen wurde, der Eintrag könne aufgehoben werden, weil der Raum für eine Umfahrung durch den Eintrag für die äussere Nordumfahrung ausreichend gesichert sei, war die Volkswirtschaftsdirektion mit der Gemeinde Dielsdorf so verblieben, dass der Richtplaneintrag mit langfristigem Realisierungs- horizont vorerst bestehen bleiben soll. Da die in der Vorlage 4882 vor- genommene alleinige Überprüfung des Eintrags Nr. 54 im Widerspruch zum oben beschriebenen Vorgehen zur gesamthaften Überprüfung aller Ortsumfahrungen im kantonalen Richtplan steht und in Bezug auf die Beschlussfassung des Kantonsrates über das ROK verfrüht ist, beantragt Ihnen der Regierungsrat, auf die in der Vorlage 4882 vorgesehene Strei- chung zu verzichten und den Eintrag «Umfahrung Dielsdorf-Sünikon» im kantonalen Richtplan unverändert zu belassen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bau- direktion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi