Lexipedia

Décision

RRB Nr. 94/2018

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Otelfingen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

7 février 2018Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Otelfingen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2018

94. Gemeindeordnung (Gemeinde Otelfingen)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zu- ständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnun- gen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam (§ 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 20. April 2015 [GG; LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Otelfingen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde beschlossen. Der Gemeindevorstand bestimmt das Datum des Inkrafttretens der totalrevi- dierten Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Otelfingen, welche die notwendigen Anpassungen an das neue Gemeindegesetz vom 20. April 2015 enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeord- nung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Ge- meinde Otelfingen aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind des- halb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Otelfingen am 24. Sep- tember 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Otelfingen, Gemeindeverwaltung Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli