RRB Nr. 940/2011
Finanzierung eines Projekts aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Freigabe
13 juillet 2011Allemand4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2011
940. Finanzierung eines Projekts aus dem Rahmenkredit
Erwägungen
für Integrationsprojekte
Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer vom (AuG; SR 142.20) in Kraft. Neu kommen gemäss Art. 12 lit.b und c der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. Um die Integration der oben genannten Zielgruppe vorausschauend mit allen Beteiligten planen zu können, Synergien zu schaffen, Doppel- spurigkeiten zu vermeiden und Lücken im Angebot zu schliessen, wurde ein Rahmenkredit von 16,7 Mio. Franken zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt (vgl. RRB Nr. 1714/2008). Seit 2009 werden Beitragsgesuche für Flüchtlingsprojekte bei der Fachstelle für Integrationsfragen eingereicht. Der «Runde Tisch Inte- gration» beurteilt die Beitragsgesuche und spricht Empfehlungen aus. Der Regierungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Inneren sowie der Sicherheitsdirektion über die Bei- tragsgesuche.
Mittelverwendung In der Sitzung vom 23. Mai 2011 haben die Mitglieder des «Runden Tisches Integration» unter der Leitung der Fachstelle für Integrations- fragen folgendes Projekt geprüft und dessen Unterstützung empfohlen: Projekt «Jucomo» – Mentoringprogramm für Jugendliche und junge Erwachsene: «Jucomo» stellt ein Angebot des Fördervereins «Cocomo» dar, das auf die Bedürfnisse Jugendlicher und junger Erwachsener im Alter von 16–25 Jahren abgestimmt ist. Die Zielgruppe setzt sich vornehmlich aus anerkannten Flüchtlingen (B-Ausweis) und vorläufig aufgenommenen Personen (F-Ausweis) zusammen, die keinen in der Schweiz anerkann- ten Schulabschluss oder eine Ausbildung besitzen. Sie erfüllen damit die für die Aufnahme in ein Case-Management-Programm des Bundes wie
auch in ein kantonales Angebot (Abschluss der Sekundarschule I oder II) nicht. Das Projekt «Jucomo» ist eine Antwort auf die besondere Aus- gangslage dieser jungen Menschen bezüglich der sprachlichen Förderung, der schulischen und sozialen Vernetzung sowie der Perspektiven für eine spätere berufliche Integration. Das Programm zeichnet sich daher durch intensive Sprach- und Integrationsförderung aus. Der bestehen- den ungünstigen Integrationsprognose wird mit gezielten Massnahmen entgegengewirkt, u. a. mittels Begleitung durch einen persönlichen Coach während der gesamten Programmdauer. Im Vergleich zu den Standard- programmen in den Regelstrukturen legt «Jucomo» noch grösseren Wert auf individuelle Förderung. Diese findet in Absprache mit der Berufs- schule statt. Mit dem Angebot «Jucomo» wurde am 1. August 2009 begonnen. Die seither gesammelten Erfahrungen und erhaltenen Rückmeldungen sind äusserst positiv und ermutigend. Im Projektjahr 2010–2011 konnten folgende Erfolge verzeichnet werden: Drei Teil- nehmende haben einen Vertrag für eine Grundausbildung mit Abschluss eines eidgenössischen Berufsattestes (EBA) abgeschlossen. Sechs Teil- nehmende begannen eine Ausbildung, die mit einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis abschliesst. Zwei Teilnehmende haben eine Festan- stellung gefunden, acht weitere haben eine Vorlehre angetreten und elf Teilnehmende haben einen Vertrag für einen Praktikumsplatz. Der Er- folg des Projektjahres führte zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Positionierung des Angebots. Dadurch hat die Anzahl der Anmeldungen stark zugenommen. Der Bedarf ist nun durch die be- stehenden Plätze nicht mehr gedeckt. Es sollen daher zu den bisherigen 40 Plätzen zusätzlich weitere 20 Teilnehmerplätze eingekauft werden. Für das Programm 2011–2012 zur Förderung der beruflichen Ein- gliederung «Jucomo» des Fördervereins «Cocomo» soll für insgesamt 60 Teilnehmerplätze ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 1 580 847 bewilligt werden. Der Unterstützungsbeitrag gewährleistet die Durchführung des Projekts von August 2011 bis Dezember 2012. Ende September 2012 liegt ein Zwischenbricht der Trägerschaft vor. Aufgrund dieses Berichtes wird über die Weiterführung und Unterstützung des Projekts ab 2013 entschieden. Die Kosten sind im Budget 2011 enthalten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 ein Objektkredit von Fr. 1 580 847 für das Projekt «Jucomo» des Fördervereins «Cocomo» zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, freigegeben.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi