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Décision

RRB Nr. 948/2015

Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich, Amtsdauer 2014-2018, Ersatzwahl

21 octobre 2015Allemand2 min

Source zh.ch

Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich, Amtsdauer 2014-2018, Ersatzwahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2015

948. Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich

Erwägungen

(Ersatzwahl) Der Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich wird in § 27 des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 2010 (FAG, LS 132.1) und in §§ 34– 37 der Finanzausgleichsverordnung vom 17. August 2011 (FAV, LS 132.11) geregelt. Ihm werden die Vorschläge für die endgültige Festlegung des Bei- trages zur Stellungnahme unterbreitet. Der Fachbeirat hat beratende Funktion. Der Regierungsrat wählt die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der Gemeinden gemäss § 27 Abs. 2 FAG für eine Amtsperiode von vier Jahren (§ 35 Abs. 1 FAV). Mit Beschluss 865/2014 bestimmte der Re- gierungsrat Dr. Christian Zünd, Generalsekretär der Direktion der Jus- tiz und des Innern (JI), als einen der beiden Kantonsvertreter. Christian Zünd wird die Direktion Ende Oktober 2015 verlassen und aus dem Fachbeirat ausscheiden. Als neues Fachbeiratsmitglied für den Kanton Zürich schlägt die Direk- tion der Justiz und des Innern ab der Sitzung vom 27. Oktober 2015 Dr. iur. Andreas Müller Huth, Leiter der Abteilung Inneres im Generalsekreta- riat der JI, vor. Andreas Müller übernimmt die Funktion bis zum Ablauf der Wahlperiode am 31. August 2018.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Christian Zünd wird unter Verdankung seiner bisherigen Tätigkeit auf den 26. Oktober 2015 als Kantonsvertreter aus dem Fachbeirat zum individuellen Sonderlastenausgleich entlassen.

II. Andreas Müller Huth, Leiter Abteilung Inneres im Generalsekreta- riat der Direktion der Justiz und des Innern, wird mit Wirkung ab 27. Ok- tober 2015 als Vertreter des Kantons in den Fachbeirat zum individuel- len Sonderlastenausgleich gewählt.

III. Mitteilung an Dr. Christian Zünd und Dr. Andreas Müller Huth, beide Direktion der Justiz und des Innern, den Fachbeirat zum indivi- duellen Sonderlastenausgleich (Sekretariat: Heinz Montanari, Gemeinde- amt) sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli