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Décision

RRB Nr. 95/2010

Gemeindewesen, Zweckverband Wasserversorgung Meilen-Egg, neue Statuten, Genehmigung

27 janvier 2010Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Wasserversorgung Meilen-Egg, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Januar 2010

95. Gemeindewesen (Zweckverband Wasserversorgung Meilen-Egg)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Egg und Meilen bilden seit 1968 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer Wasserhauptleitung zwischen dem Seewasserwerk in Meilen und dem Reservoir im Gebiet «Schumbel» (RRB Nr. 2760/1968). Aufgrund der verfassungsrechtli- chen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Statuten einer Totalrevision zu unterziehen. Mit Abstimmungen vom 30. März und 8. Juni 2009 haben die beiden Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Die Bezirksräte Meilen und Uster haben bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, d. h. die Einführung der Urnen- abstimmung im Verbandsgebiet und die Einführung der Volksinitiative. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Wasserversorgung Meilen-Egg werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Zweckverband Wasserversorgung Meilen-Egg, c/o Energie und Wasser Meilen AG, Schulhausstrasse 18, 8706 Meilen, die Gemeinderäte Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, und Egg, Forch-

strasse 145, 8132 Egg, den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Mei- len, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Bau- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi