RRB Nr. 951/2013
Petition "Eigentalstrasse muss bleiben", Schreiben an das Komitee "Pro Eigenthal", Oberembrach
28 août 2013Allemand6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. August 2013
951. Petition «Eigentalstrasse muss bleiben!»
Erwägungen
Am 10. April 2013 wurde der Staatskanzlei die von über 19 000 Personen unterzeichnete Petition «Eigentalstrasse muss bleiben!» übergeben. Die Petition und ihre Begründung lauten wie folgt: «Die Unterzeichnenden stellen den Behörden der betroffenen Ge- meinden und den zuständigen Direktionsvorsteher des Kantons Zürich folgendes Begehren: Sanierung der Eigentalstrasse unter Einbezug des Baus von Amphibien-Tunnels und der Realisierung des im Richtplan ein- getragenen Radweges. Die Eigentalstrasse soll nach der Sanierung dem Durchgangsverkehr eine ganzjährige Benutzung ermöglichen. – Die Strasse durchs Eigental ist für die Bevölkerung eine wichtige, zweispurige Verbindungsachse von überkommunaler und regionaler Bedeutung. – Die Schliessung der Eigentalstrasse zwingt die Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen und damit zu Umwegen, welche zu einer grösseren Umweltbelastung führen. Einerseits wird die Bevölkerung und die stark befahrenen Strassen in Lufingen, Kloten und Bassersdorf noch mehr belastet, andererseits werden verschiedene einspurige Gemein- destrassen, welche massive Steigungen und Höhendifferenzen auf- weisen, übermässig beansprucht. Dieser Mehrverkehr beeinträchtigt den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz neuer Gebiete massiv. – Die Unterzeichnenden wollen keine Verteilung des Verkehrs auf wei- tere Landschaftsgebiete, sondern fordern eine weitere Benutzung der Eigentalstrasse. Sie ist die ökologisch sinnvollste und direkteste Ver- bindungsstrasse – Zürcher Unterland/Zürcher Oberland – und stellt in diesem Sinne aktiven Umweltschutz dar!»
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Komitee «Pro EIGENTAL» (Zustelladresse: Michael Welz, Rothenfluh, 8425 Oberembrach): Am 10. April 2013 haben Sie eine Petition eingereicht, mit der Sie sich dafür einsetzen, dass die Eigentalstrasse saniert wird, unter Einbezug des Baus von Amphibientunneln und des im Richtplan eingetragenen Radweges. Die Strassenverbindung durch das Eigental soll zudem nach erfolgter Sanierung ganzjährig benutzbar sein.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Strasse durchs Eigental für die Region von grossem Interesse ist. Sie dient nicht nur motorisier- ten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, sondern ist auch eine be- liebte Radverbindung. Das Eigental ist aber auch ein bedeutendes Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Die Lösungsfindung in einem solchen Umfeld setzt bei allen Beteiligten Kompromissbereitschaft voraus. Trotz der Bedeutung der Strasse für die Gemeinden besteht kein An- lass, die Strasse ins Staatsstrassennetz aufzunehmen. Dies ist netzfunktio- nal nicht geboten und würde auch der grossen Bedeutung des Eigentals als Natur- und Landschaftsschutzgebiet widersprechen. Die Petition richtet sich also zu Recht auch an die Behörden der betroffenen Gemein- den. Als Gemeindestrasse liegt die Eigentalstrasse in der Verantwortung der Stadt Kloten und der Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach. Auch der Eintrag im regionalen Richtplan Glatttal für eine Radroute durch das Eigental ändert an dieser Beurteilung nichts. Die vorgenom- menen Abklärungen zeigen nämlich, dass der bei einer Aufklassierung zur Staatsstrasse zwingend erforderliche, umfassende Schutz der Rad- fahrenden nicht gewährleistet werden kann. Massnahmen zum Schutz der Radfahrenden sind weniger durch das Verkehrsaufkommen, als durch die unübersichtlichen Verhältnisse ge- boten. Das Amt für Verkehr prüfte daher auch, ob eine andere Führung der Radwegroute möglich ist. Es kam aber zum Schluss, dass derzeit weder die Anpassung bzw. der Ausbau der bestehenden Strasse noch eine alternative Radroute umsetzbar oder zweckdienlich sind. Sowohl die Verbreiterung der Strasse, um Radstreifen anbringen zu können, als auch ein abgesetzter Radweg haben sich aufgrund der verschiedenen kantonalen und nationalen Festlegungen des Natur- und Landschafts- schutzes als nicht umsetzbar erwiesen. Der Schutz des Flachmoors von nationaler Bedeutung lässt keine Interessenabwägung zu. Dies hat das Bundesgericht wiederholt klar festgehalten, letztmals in seinem Urteil zum Projekt Lückenschluss Oberlandautobahn. Andere Linienführun- gen sind insbesondere aus topografischen Gründen nicht attraktiv. Zusammen mit den Gemeinden hat das Amt für Verkehr auch die Möglichkeit einer Sperrung der Eigentalstrasse für den motorisierten Ver- kehr und eine alternative Führung auf dem bestehenden Strassennetz über Stürzikon–Oberwil geprüft. Dabei wurde in Erwägung gezogen, diese Verbindung zu einer kantonalen Verbindungsstrasse aufzuklassie- ren. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass damit ermöglicht würde, die Eigentalstrasse zu einem Radweg umzunutzen und somit den Eintrag im regionalen Richtplan zu verwirklichen. Der Gemeinderat Ober- embrach steht jedoch sowohl der Sperrung der Eigentalstrasse für den motorisierten Verkehr als auch der Aufklassierung der Ersatzführung
ablehnend gegenüber. Der Kanton ist bestrebt, gemeinsam mit den Ge- meinden eine Lösung zu finden. In einer Aussprache im Beisein des Volkswirtschaftsdirektors haben sich diese im April 2013 darauf ver- ständigt, dass die Strasse so schnell wie möglich saniert, und dass auf die beschriebene Verlegung des Verkehrs verzichtet werden soll. Für die Sanierung sind alleine die Gemeinden zuständig, die auch ein entspre- chendes Projekt ausgearbeitet haben. Ergänzend zu den strassenbau- lichen Massnahmen sind betriebliche Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende und zum Schutz der Amphibien vorge- sehen. Nach der Erfahrung der kantonalen Fachstelle für Naturschutz sind zeitlich beschränkte Sperrungen wirksamer als Tunnel, weil der Schutz der Amphibien mit Letzteren nur auf einem beschränkten Abschnitt und nur für eine sehr beschränkte Zahl von Arten gewährleistet werden kann. Zudem weisen Tunnel in der Regel ein ungünstigeres Kosten- Nutzen-Verhältnis auf. Allerdings liegt die Wahl zwischen baulichen und betrieblichen Massnahmen nicht in der alleinigen Verantwortung der betroffenen Gemeinden. Für dauernde Verkehrsanordnungen auf Ge- meindestrassen ist die Kantonspolizei zuständig. Sie erlässt solche auf Antrag der betroffenen Gemeinden. Sind weitere Gemeinden betroffen, ist deren Stellungnahme einzuholen. Liegen unterschiedliche Anträge bzw. Stellungnahmen vor, so entscheidet die Kantonspolizei nach Anhörung der Verkehrstechnischen Kommission (§ 4 Abs. 2 Kantonale Signalisa- tionsverordnung). Im vorliegenden Fall liegen der Kantonspolizei noch keine Anträge im Sinne der genannten betrieblichen Massnahmen vor. Das Sanierungsprojekt wurde von verschiedenen Parteien beim Be- zirksrat angefochten. Deren Standpunkte und Anträge sind in den zent- ralen Punkten nicht vereinbar. Mit Teilentscheid vom 17. Juli 2013 ord- nete der Bezirksrat an, dass die Eigentalstrasse unverzüglich und in ihrer heutigen Breite zu sanieren sei. Zudem hat er verfügt, dass die Erstellung von Amphibiendurchlässen voranzutreiben sei, obschon diese im Sanie- rungsprojekt der Gemeinden nicht vorgesehen sind. Über die weiteren Anfechtungsgegenstände will der Bezirksrat nach Abschluss des Schrif- tenwechsels befinden. Die Stadt Kloten und die Gemeinde Nürensdorf haben angekündigt, den Teilentscheid ans Verwaltungsgericht weiterzu- ziehen. Dieses wird sich somit auch mit der Frage der Zweckmässigkeit und der Verhältnismässigkeit von Amphibientunneln befassen müssen. Es ist somit offen, wann die Strasse saniert wird bzw. ob und welche betrieblichen Massnahmen umgesetzt werden. Ohne Einigung unter den zuständigen Gemeinden und den Interessengruppen ist eine baldige Lösung nicht möglich.
II. Mitteilung an den Stadtrat Kloten, Stadtverwaltung, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, den Gemeinderat Nürensdorf, Gemeindeverwaltung, Kanz- leistrasse 2, 8309 Nürensdorf, den Gemeinderat Oberembrach, Gemein- deverwaltung, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach, die Mitglieder des Regierungsrates, die Sicherheitsdirektion, die Baudirektion sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi