Lexipedia

Décision

RRB Nr. 959/2018

Gesuchsprüfung Förderung energetischer Massnahmen, Vergabeerhöhung

3 octobre 2018Allemand3 min

Source zh.ch

Gesuchsprüfung Förderung energetischer Massnahmen, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Oktober 2018

959. Gesuchsprüfung Förderung energetischer Massnahmen,

Erwägungen

Vergabeerhöhung Mit Beschluss Nr. 1014/2016 vergab der Regierungsrat den Auftrag für die Gesuchsprüfung im Rahmen der energetischen Förderung für Massnah- men an der Gebäudehülle für das Jahr 2017 für Fr. 870 000 der Effienergie AG, Zürich. In der Ausschreibung und im Dienstleistungsvertrag wurde die Verlängerung des Auftrags um höchstens vier weitere Jahre vorgesehen. Bis Ende 2017 wurden rund 1600 Gesuche um Förderbeiträge an ener- getische Massnahmen im Gebäudebereich bearbeitet, die zugesicherte Summe betrug knapp 30 Mio. Franken. Die durchschnittlich zugesicherte Summe pro Gesuch lag bei rund Fr. 18 000. Für das Jahr 2018 stehen dem Kanton gestützt auf Art. 34 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO 2-Emissionen (CO 2-Gesetz; SR 641.71) und die Verfügung des Bundesamtes für Energie vom 5. Juni 2018 rund 35 Mio. Franken und für die folgenden Jahre 20 Mio. Franken für die Förderung zur Verfügung. Für den Zeitraum 2018 bis 2021 betragen die Globalbei- träge insgesamt 95 Mio. Franken. Es wird davon ausgegangen, dass für das Jahr 2018 bei einer Entschädigung von Fr. 330 pro beurteiltes Ge- such Kosten von rund Fr. 650 000 anfallen. Die geringeren jährlichen Kosten sind die Folge der jährlich knapper zur Verfügung stehenden Globalbeiträge. In den folgenden drei Jahren (2019 bis 2021) können somit jährlich Fr. 370 000, d. h. Fr. 1 110 000, an Vollzugskosten anfallen. Dies ergibt eine geschätzte Gesamtsumme für die Prüfung der Förder- gesuche in den Jahren 2018 bis 2021 von rund Fr. 1 760 000. Auch für die nächsten Jahre wird mit einer grossen Anzahl der Gesuche für Förderbei- träge gerechnet, weshalb deren materielle Prüfung weiterhin Dritten übertragen werden muss. Der Vertrag mit der Effienergie AG ist des- halb zu verlängern. Für den Vollzug des Förderprogramms wird der Kanton gemäss Art. 108 der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 641.711) mit 5% der für die direkten Massnahmen zugesicherten Beiträge vom Bund entschädigt. Den für die Jahre 2018 bis 2021 anfallenden gebundenen Ausgaben (§ 37 Abs. 2 lit. a CRG) von Fr. 1 760 000 stehen somit Einnahmen von Fr. 4 750 000 als Vollzugskostenrückerstattung für die Globalbeiträge von insgesamt 95 Mio. Franken gegenüber. Die zu erwartenden Kosten werden somit vollumfänglich von der Vollzugskostenrückerstattung gedeckt. Der Vertrag mit der Effienergie AG, Zürich, ist um vier Jahre zu verlängern. Die ursprüngliche Vergabe von Fr. 870 000 ist deshalb um Fr. 1 760 000 zu erhöhen. Die gesamte Vergabesumme beträgt Fr. 2 630 000.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Gesuchsprüfung im Rahmen der energetischen Förderung von Massnahmen an der Gebäudehülle wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 760 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bewilligt.

II. Der Betrag der Vergabe an die Effienergie AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 1014/2016 für die Gesuchsprüfung im Rahmen der energetischen För- derung von Massnahmen an der Gebäudehülle wird von Fr. 870 000 um Fr. 1 760 000 auf Fr. 2 630 000 erhöht.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli