RRB Nr. 967/2013
Kantonsspital Winterthur, Polikliniktrakt, OP-Provisorium, gebundene Ausgabe
3 septembre 2013Allemand5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. September 2013
967. Kantonsspital Winterthur (Polikliniktrakt, OP-Provisorium)
Erwägungen
Das Kantonsspital Winterthur verfügt über zwölf Operationssäle. Diese Zahl reicht nicht aus, um den steigenden Behandlungsbedarf zu befrie- digen. Zwischen 2006 und 2012 stieg die Anzahl der durchgeführten Operationen von 12 400 auf 15 900. Dies entspricht einem durchschnitt- lichen jährlichen Wachstum von 4,2%. Mit der Erstellung des Ersatz- neubaus stehen frühestens 2019 18 Operationssäle zur Verfügung, von denen vier wegen der Sanierung des Verbindungstrakts anschliessend für vier Jahre geschlossen werden müssen. Danach ist mit weiteren Sanie- rungen zu rechnen, bei denen die OP-Kapazität eingeschränkt wird. Es muss daher ein OP-Provisorium erstellt werden, um eine Zeitspanne von rund 15 Jahren zu überbrücken, bis die Kapazität von 18 OP-Sälen dauerhaft erreicht wird. Das Kantonsspital Winterthur hat zu diesem Zweck verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Standorten geprüft. Dazu zählte die Übernahme eines Occasionsprovisoriums des Kantonsspitals Luzern, das sich jedoch wegen der vorgegebenen Raumstrukturen als ungeeig- net erwies. Als geeigneter Standort für ein neues Provisorium erwies sich schliesslich das Küchendach am Polikliniktrakt, das eine ausreichende Fläche aufweist und eine befriedigende Anbindung an die Operations- abteilung im ersten Obergeschoss des Polikliniktraktes ermöglicht. Da- mit wird eine sinnvolle betriebliche Einheit geschaffen. Das Provisorium umfasst drei Operationssäle mit den zugehörigen Ein- und Ausleitungen sowie einen Aufwachsaal mit fünf bis sechs Bet- ten, ein Sterillager, Garderoben, Geräte-, Lager- und Entsorgungsräume mit einer Nutzfläche von insgesamt rund 700 m2. Der Hauptzugang er- folgt über das Bettenhaus 1. Darüber hinaus besteht eine Verbindung innerhalb der Reinraumzone zur Operationsabteilung im ersten Ober- geschoss des Polikliniktraktes. Das Provisorium ist in Leichtbauweise als Elementbau konzipiert. Böden, Wände und Decken werden in Elementen angeliefert und mon- tiert, die Gebäudetechnik wird jedoch an Ort und Stelle installiert. Da das darunterliegende Küchendach die anfallenden Lasten nicht direkt aufnehmen kann, werden diese über einen Stahlträgerrost auf die trag- fähigen Stützen im ersten Untergeschoss abgeleitet. In den beiden Un- tergeschossen müssen aber noch zusätzliche Sicherungsmassnahmen getroffen werden. Im Polikliniktrakt müssen im ersten Obergeschoss Auf- enthaltsräume und Garderobe umgebaut werden.
Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Stutz Bolt Partner Archi- tekten AG, Winterthur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahme betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 23. April 2013 Fr. 9 500 000 (Kostenstand 1. April 2013, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 1 019 221 Gebäude 7 630 599 Baunebenkosten 108 108 Reserve (rund 8%) 742 072 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 9 500 000
Das OP-Provisorium wird voraussichtlich über einen Zeitraum von rund 15 Jahren betrieben werden. Daraus ergibt sich ein pauschaler Ab- schreibungssatz über alle Anlageteile von 6,67%. Die jährlichen Kapi- talfolgekosten errechnen sich demnach wie folgt: Kosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,5%) Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 58,6% 5 568 700 69 600 6,67% 371 400 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 0,1% 7 600 100 6,67% 500 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 8,6% 813 200 10 200 6,67% 54 200 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 32,7% 3 110 500 38 900 6,67% 207 500 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100% 9 500 000 118 800 633 600 Total 9 500 000 752 400
Nach Inbetriebnahme des OP-Provisoriums im Jahr 2015 ändern sich die Personal- und Sachkosten von durchschnittlich Fr. 1790 pro Opera- tion nicht, hingegen steigen die entsprechenden Kosten für die Anlage- nutzung von rund Fr. 190 auf rund Fr. 250. Diese Kosten nehmen jedoch mit einer steigenden Auslastung der OP-Säle ab und betragen im Jahr 2018 noch Fr. 230.
Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 7/2012 mit geschätzten Kosten von Fr. 3 000 000 genehmigt. Die Kostendifferenz von Fr. 6 500 000 begründet sich wie folgt: – Ursprünglich wurde von der kostengünstigen Übernahme des OP- Provisoriums des Kantonsspitals Luzern ausgegangen. – Die Anzahl der Operationssäle musste von zwei auf drei erhöht werden. – Es musste zusätzlich ein Aufwachsaal eingeplant werden. – Es wurden zusätzliche bauliche Anpassungen im Polikliniktrakt er- forderlich. – Die Konstruktion zur Überbrückung des Küchendaches ist kosten- aufwendiger. Für das Vorhaben ist gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspi- tal Winterthur (KSWG) eine Ausgabe von Fr. 9 500 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6350. 5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2013 sind für das Vor- haben Fr. 4 000 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2013–2016 sind für das Jahr 2014 Fr. 4 000 000 einge- stellt. Der Restbetrag ist in den KEF 2014–2017 für das Planjahr 2015 aufzunehmen. Zur Bereitstellung der entsprechenden Mittel werden andere Projekte der Gesundheitsdirektion entsprechend verschoben oder gekürzt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Einrichtung eines OP-Provisoriums am Polikliniktrakt des Kantonsspitals Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 9 500 000 bewilligt. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
II. Der Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2013)
III. Die Baudirektion wird beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesund- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi