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Décision

RRB Nr. 977/2022

Kantonsschule Uetikon am See, Schulraumerweiterung Provisorium, gebundene Ausgabe

6 juillet 2022Allemand6 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2022

977. Kantonsschule Uetikon am See, Schulraumerweiterung

Erwägungen

Provisorium (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage In Uetikon a. S. wird seit dem Schuljahr 2018/2019 eine Kantonsschule in einem Schulhausprovisorium (Gebäudetrakt A und B) betrieben. Die- ses ist für 550 Schülerinnen und Schüler ausgelegt (rund 20 Klassen). Die Nutzung ist bis zur Fertigstellung der neuen Kantonsschule auf dem Areal der ehemaligen Chemie Uetikon AG im Jahr 2030 vorgesehen. Die Prognosen zeigen, dass an der Kantonsschule Uetikon am See ab dem Schuljahr 2023/2024 mit rund 650 Schülerinnen und Schülern (26 Klas- sen) gerechnet werden muss. Daher ist das bestehende Schulhausprovi- sorium zu erweitern. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden die möglichen Standorte für die Schulraumerweiterung geprüft. Es zeigte sich, dass die Erweiterung mit einem Gebäudetrakt C idealerweise west- lich der ab Oktober 2022 bezugsbereiten provisorischen Sporthalle zu erstellen ist.

Projektbeschrieb Die Schulraumerweiterung soll gleich wie das bestehende Schulraum- provisorium mit einem modularen, dreigeschossigen Holzbau erstellt werden und bis Sommer 2023 bezugsbereit sein. Es wird eine temporäre und nachhaltige Baulösung angestrebt, die im Anschluss am gleichen oder an einem anderen Ort weitergenutzt werden kann. Die Nutzungs- dauer der Module beträgt mindestens 30 Jahre. Die vorgesehene Schulraumerweiterung umfasst sechs Unterrichts- zimmer, ein Fachkundenzimmer, einen Arbeitsraum für Schülerinnen und Schüler, ein Praktikumszimmer, zwei Büros und zwei Ess- und Aufenthaltsbereiche. Die Hauptnutzfläche beträgt rund 1200 m². Die Schulraumerweiterung wird als vorfabrizierter Holzmodulbau konzi- piert. Die einzelnen Räume sind erweiterbar und untereinander kombi- nierbar. Die kantonalen Standards für Wärme-, Schall- und Brand- schutzvorschriften sowie die Anforderungen an das behindertenge- rechte Bauen werden eingehalten. Für die Raumbeleuchtung in den Klassenzimmern, Korridoren und Nebenräumen werden minergietaug- liche LED-Leuchten verwendet. Das Gebäude wird gemäss Minergie- Eco-Standard und mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erstellt.

Die Heizung und moderate Kühlung der Räumlichkeiten wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie mechanischem Lüften erreicht.

Finanzielles Die Kosten für die Schulraumerweiterung belaufen sich auf Fr. 8 460 000 (Stand Kostenschätzung vom 1. Juni 2022; Preisstand 1. April 2021, 1057,7 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbau- preise) und weisen eine Genauigkeit von ±15% auf. Die Materialpreis- steigerungen bei Holz auf dem Weltmarkt sowie Lieferverzögerungen und Lieferunterbrüche führen dazu, dass die Schulraumerweiterung des Traktes C im Kostenvergleich um rund 25% teurer ist als das be- stehende Schulraumprovisorium. Die Kosten für die Schulraumerweiterung setzen sich wie folgt zu- sammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Fr. 1 Vorbereitungsarbeiten 443 500 2 Gebäude 5 505 000 4 Umgebung 333 000 5 Baunebenkosten 199 500 6 Reserve 1 318 000 9 Ausstattung (Kunst am Bau) 110 000 1–9 Baukosten einschliesslich Anteil Reserve 7 909 000 9 Ausstattung einschliesslich Anteil Reserve 551 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 8 460 000 Aufgrund des Anstiegs der Anzahl Schülerinnen und Schülern und des Fehlens von alternativen Schulräumen in der Standortgemeinde muss das Provisorium zwingend erweitert werden, damit der Schulbe- trieb ab Sommer 2023 unterbruchfrei weitergeführt werden kann. Bei den Kosten für die Schulraumerweiterung handelt es sich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesent- licher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisa- torischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2).

Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Aus- gabe von Fr. 8 460 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten von Fr. 8 460 000 sind die mit Verfügung der Baudirek- tion vom 29. März 2022 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 730 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 551 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 7 909 000 erfolgt über die Investi- tionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwal- tungsvermögen. Für das Vorhaben sind weder im Budget 2022 noch im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 Mittel eingestellt. Der fehlende Betrag von Fr. 3 500 000 wird im Jahr 2022 in- nerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsver- mögen, kompensiert. Im KEF 2023–2026 ist der Restbetrag von rund Fr. 4 500 000 einzustellen. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 8 460 000 betragen im ersten Jahr Fr. 456 787, da die Kunst am Bau gemäss Hand- buch für Rechnungslegung 2022 (HBR) Ziff. 3.2.13.14 im ersten Jahr abgeschrieben wird. Ab dem zweiten Jahr betragen die Kapitalfolge- kosten für die Investitionsausgabe Fr. 346 787. Sie bestehen aus den Ab- schreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss HBR, Ziff. 3.2.13.10.2 nach der Dauer der Nutzung für das entsprechen- de Objekt und beträgt demzufolge 30 Jahre. Vom vorliegenden Be- schluss nicht erfasst sind die Kosten für die zusätzliche Gebäudereini- gung und die Hauswartung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt genau feststehen. Diese Kosten dürften sich auf jährlich rund Fr. 45 000 belau- fen. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 7 331 790 86,7 30 244 393 27 494 271 887 Hochbauten Rohbau 2 30 Hochbauten Ausbau 440 022 5,2 30 14 667 1 650 16 317 Hochbauten Installationen 21 058 0,2 30 702 79 781 Hochbauten Ausstattung 557 130 6,6 10 55 713 2 089 57 802 Mobilien Hochbauten Kunst am Bau 110 000 1,3 110 000 110 000 Total 8 460 000 100 425 475 31 312 456 787

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Schulraumerweiterung des Kantonsschulprovisoriums in Uetikon a. S. wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 8 460 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 7 909 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 551 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 29. März 2022 bewil- ligte Ausgabe für die Projektierung von Fr. 730 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli