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Décision

RRB Nr. 980/2022

Aktionsplan Behindertenrechte, Umsetzung UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich, Massnahmen

6 juillet 2022Allemand5 min

Source zh.ch

Aktionsplan Behindertenrechte, Umsetzung UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich, Massnahmen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2022

980. Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022–2025, Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention; Massnahmen

Erwägungen

1. Ausgangslage Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben eigenverant- wortlich und selbstbestimmt zu gestalten. Sie sind jedoch auf Massnah- men zum Abbau von bestehenden Hürden angewiesen. Damit werden keine Sonderrechte eingeräumt, sondern Benachteiligungen beseitigt und dieselben Rechte wie für die gesamte Bevölkerung gesichert. Mit der Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK, SR 0.109), die zum Ziel hat, «einen massgeblichen Beitrag zur Beseiti- gung der tiefgreifenden sozialen Benachteiligung von Menschen mit Be- hinderungen (zu) leisten und ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit (zu) fördern», hat sich die Schweiz verpflichtet, Hin- dernisse für Menschen mit Behinderungen zu beheben, diese gegen Dis- kriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) verfasste 2018 eine vom Kantonalen Sozialamt finanzierte Studie, die den Handlungsbedarf zur Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich aufzeigt. In der Folge hat der Kanton Zürich als erster Kanton per April 2019 eine Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt geschaffen. Der Regierungsrat hat zur Umsetzung des Legis- laturziels 5 der Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 den Auftrag erteilt, einen Aktionsplan für die Umsetzung der UNO-BRK zu erar- beiten (Massnahme RRZ 5a). Mit dem Aktionsplan wird nun ein überprüfbarer Einwicklungs- und Massnahmenplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich vorgelegt.

2. Vorgehen und Partizipation Das Kantonale Sozialamt wurde mit der Projektleitung beauftragt und koordinierte mit den Direktionen, Ämtern, Fach- und Koordina- tionsstellen die Erarbeitung des Aktionsplans. Menschen mit Behinde- rung wurden von Beginn an miteinbezogen. Insbesondere hat die Be- hindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» aufgebaut und damit sichergestellt, dass

möglichst alle Gruppen von Menschen mit Behinderung bei der Umset- zung der UNO-BRK auf breiter Ebene mitwirken können. «Partizipation Kanton Zürich» hat die grössten Hindernisse für Menschen mit Behin- derungen im Kanton Zürich zusammengetragen und im Mai 2020 in einer Liste der «Top-Prioritäten» dem Kanton als Basis für die Erarbei- tung des Aktionsplans überreicht. Zusammen mit der Studie der ZHAW bilden diese die Grundlage für den Aktionsplan.

3. Massnahmen Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-BRK im Rahmen der staatlichen Aufgaben. Der Aktionsplan orientiert sich mit sieben Handlungsfeldern an den Schwerpunktthemen der BRK-Studie der ZHAW: Behindertengleich- stellung, Bau- und Mobilitätsinfrastruktur, Selbstbestimmtes Leben, Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Kultur/Freizeit/Sport und Gesund- heit. Gestützt darauf werden 26 konkrete Massnahmen festgelegt, die durch die betroffenen Direktionen und die Staatskanzlei umgesetzt und finanziert werden.

4. Umsetzung Die Umsetzung der UNO-BRK ist eine gesamtgesellschaftliche Quer- schnittaufgabe. Die Koordinationsstelle für Behindertenrechte des Kan- tonalen Sozialamtes koordiniert und unterstützt dabei die Arbeiten. Für die verschiedenen Massnahmen bleiben aber die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Stellen verantwortlich. Neu wurde das kantonale Koordinationsgremium Behindertenrechte (KBR) mit Mitarbeitenden aus allen Direktionen und der Staatskanzlei geschaffen. Dieses stimmt die geplanten Vorhaben aufeinander ab. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans kommt den Betroffenen weiterhin eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion zu, weshalb sie re- gelmässig auf verschiedenen Ebenen einbezogen werden. Insbesondere werden sie jährlich im Sinn eines Monitorings an einer Partizipations- konferenz über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans durch das KBR informiert. Auch auf der Webseite des Kantons wird laufend und transparent über den Stand der Umsetzung der Massnahmen kommu- niziert. Zudem soll die Umsetzung der UNO-BKR parallel extern eva- luiert werden, ebenfalls unter Einbezug von Betroffenen.

5. Finanzielle und personelle Auswirkungen Für die Umsetzung der 26 Massnahmen ist mit Aufwendungen für die Jahre 2022 bis 2025 in der Grössenordnung von insgesamt rund 4 Mio. Franken zu rechnen. Die erforderlichen Mittel sind in den be-

troffenen Leistungsgruppen im Konsolidierten Entwicklungs- und Fi- nanzplan (KEF) 2022–2025 eingestellt bzw. werden im KEF 2023–2026 aufgenommen. Für die übergeordneten Aufgaben der Koordination und Umsetzung des Aktionsplans, namentlich die Unterstützungs- und Koordinations- funktionen, insbesondere mit Partizipation Kanton Zürich, der BKZ und zwischen den Direktionen und der Staatskanzlei, sowie der Um- setzung von vier konkreten Massnahmen, wurde mit RRB Nr. 655/2022 für die Koordinationsstelle Behindertenrechte auf den 1. Januar 2023 eine zusätzliche Vollzeitstelle geschaffen.

6. Kommunikation Die Sicherheitsdirektion plant in Kooperation mit der BKZ und mit finanzieller Unterstützung des Eidgenössischen Büro für die Gleichstel- lung von Menschen mit Behinderung für Herbst 2022 Aktionstage zu den Behindertenrechten. Mit über 70 Aktionspartnerinnen und -part- nern (z. B. Landeskirchen, Banken, Gemeinden) werden Aktivitäten im ganzen Kanton zur Sensibilisierung für die Rechte von Menschen mit Behinderung durchgeführt. Der Aktionsplan wird auf diesen Zeitpunkt hin publiziert.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022–2025 wird festgesetzt.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, die Massnahmen des Aktionsplans in ihrem Zuständigkeitsbereich gemäss den darin festgelegten Fristen umzusetzen.

III. Mitteilung an die Mitglieder und die Direktionen des Regierungs- rates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli