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Décision

RRB Nr. 993/2018

Kantonale Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, Anordnung

24 octobre 2018Allemand2 min

Source zh.ch

Kantonale Volksabstimmung vom 10. Februar 2019, Anordnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2018

993. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 10. Februar 2019

Dispositiv

Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen

1.

Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung) (ABl 2018-06-08)

2.

Wassergesetz (WsG) (vom 9. Juli 2018) (ABl 2018-07-20) wird auf Sonntag, den 10. Februar 2019, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Be- antwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Wassergesetz (WsG) (vom 9. Juli 2018) III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli