RRB Nr. 993/2019
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Pfäffikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
6 novembre 2019Allemand2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Pfäffikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2019
993. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Pfäffikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 1. September 2019 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Pfäffikon beschlos- sen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Ge- meindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeinde- gesetz enthält. Die Neuerungen umfassen zudem die Einführung des mittelfristigen Ausgleichs sowie einer Rechnungs- und Geschäftsprü- fungskommission, die Abschaffung der vorberatenden Gemeindever- sammlung und die Erhöhung der Finanzkompetenzen der Gemeindever- sammlung, des Gemeinderates sowie der Schulpflege. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Pfäffikon aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon am 1. September 2019 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Pfäffikon, Gemeinderatskanzlei, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli