RRB Nr. 994/2023
Meliorationen, Gemeinde Aeugst a.A., Änderung Unterhaltsordnung, Unterhaltsplan, Genehmigung
30 août 2023Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. August 2023
994. Meliorationen, Gemeinde Aeugst a. A. (Änderung
Erwägungen
Unterhaltsordnung, Unterhaltsplan, Genehmigung) Die Gemeinde Aeugst a. A. ersucht um die Genehmigung des neuen Unterhaltsplanes für die Meliorationsanlagen sowie der Änderungen der Unterhaltsordnung, beides vom 7. Dezember 2021, gemäss §§ 51 Abs. 5 und 104 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG, LS 910.1). Der Übersichtsplan 1:5000 zur Unterhaltsordnung der Gemeinde Aeugst a. A. aus dem Jahre 1986, aus dem sich das Beizugsgebiet der Gemeinde und alle zu unterhaltenden Anlagen ergeben, entsprach einer seits wegen der Bauentwicklung nicht mehr den veränderten tatsächli chen Verhältnissen und genügte anderseits nicht mehr den technischen Anforderungen. Der überarbeitete und anlässlich der Gemeindever sammlung vom 7. Dezember 2021 beschlossene Unterhaltsplan trägt diesen Entwicklungen Rechnung. Auch die Unterhaltsordnung vom 28. Mai 1985 erfüllte nach verschie denen Gesetzesänderungen und Änderungen allgemeiner Natur nicht mehr die Anforderungen. Die Gemeinde hat deshalb an ihrer Gemeinde versammlung vom 7. Dezember 2021 verschiedene Änderungen der Unter haltsordnung beschlossen. Im Wesentlichen umfassen diese rechtliche sowie administrative Neuregelungen, geschlechtergerechte Sprache und eine Angleichung an die aktuellen Vorlagen der Unterhaltsordnung des Kantons. Der neue Unterhaltsplan für die Meliorationsanlagen und die geän derte Unterhaltsordnung, beide vom 7. Dezember 2021, entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu genehmigen (§§ 104 Abs. 2 und 51 Abs. 5 LG).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der neue Unterhaltsplan für die Meliorationsanlagen der Gemeinde Aeugst a. A., Massstab 1:5000, vom 7. Dezember 2021, wird genehmigt.
II. Die Gemeinde Aeugst a. A. hat Änderungen und Ergänzungen im Unterhaltsplan periodisch nachtragen zu lassen und diese dem Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, unaufgefordert mitzuteilen.
III. Die Änderungen der Unterhaltsordnung vom 7. Dezember 2021 der Gemeinde Aeugst a. A. werden genehmigt.
IV. Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Aeugst a. A., Dorfstrasse 17, 8914 Aeugst am Albis, den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, das Grundbuchamt Affoltern, Bahnhofplatz 9, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli