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Décision

A1 15 138

KGVS-20160114-A1-15-138-20160415-A63.pdf

14 janvier 2016Français9 min

Source vs.ch

Considérants

1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen und der angefochtene Prüfungsentscheid aufgehoben.

2.

Der Beschwerdeführerin ist die Gelegenheit einzuräumen, zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl respektive auf ihre Anmeldung hin die Advokaturprüfungen kostenlos zu wiederholen. Diese Prüfungen sind als zweiter Prüfungsversuch zu werten.

3.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben.

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4.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

5.

Der Beschwerdeführerin wird zu Lasten des Staates eine Parteientschädigung von Fr. 100.-- zugesprochen.

6.

Das Urteil wird der Beschwerdeführerin und der Anwaltsprüfungskommission schriftlich mitgeteilt. Sitten, 14. Januar 2016

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