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Décision

BK 12 249

BGBRI-20140506-BK-12-249-20141202-815.pdf

6 mai 2014Français8 min

Source vs.ch

Considérants

1.

Der von X_________ in der Betreibung Nr. xxx1 des Betreibungsamtes des Bezirks B_________ erhobene Rechtsvorschlag betreffend mangelnden neuen Vermögens wird für den Betrag von Fr. Fr. 23‘724.-- nicht bewilligt.

2.

Für den Betrag von Fr. 23‘724.-- und die Kosten des Zahlungsbefehls von Fr. 203.-- wird in der Betreibung Nr. xxx1 des Betreibungsamtes des Bezirks B_________ provisorische Rechtsöffnung gewährt.

3. Die Kosten von Verfahren und Entscheid in Höhe von Fr. 500.-- gehen zulasten von X_________; die Gerichtskosten werden mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 300.-- verrechnet und Fr. 200.-- werden ihm in Rechnung gestellt. Brig-Glis, 6. Mai 2014

3. Die Kosten von Verfahren und Entscheid in Höhe von Fr. 500.-- gehen zulasten von X_________; die Gerichtskosten werden mit dem von ihm geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 300.-- verrechnet und Fr. 200.-- werden ihm in Rechnung gestellt. Brig-Glis, 6. Mai 2014

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