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Décision

C1 12 158

KGVS-20120903-C1-12-158-20130620-399.pdf

3 septembre 2012Français3 min

Source vs.ch

Considérants

1.

Auf die Berufung wird nicht eingetreten.

2.

Die Kosten dieses Entscheides von CHF 200.-- werden dem Berufungskläger auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Das Kantonsgericht erstattet dem Berufungskläger CHF 400.-- zurück.

3.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Sitten, 3. September 2012

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