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Décision

S1 23 160

KGVS-20240216-S1-23-160-20240411-F21.pdf

16 février 2024Français2 min

S1 23 160 ENTSCHEID VOM 16. FEBRUAR 2024 Der Präsident der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts, Michael Steiner, mit Beizug der Gerichtsschreiberin Petra Stoffel, hat in Sachen X _________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Schillig...

Source vs.ch

S1 23 160

ENTSCHEID VOM 16. FEBRUAR 2024

Der Präsident der Sozialversicherungsrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts, Michael Steiner, mit Beizug der Gerichtsschreiberin Petra Stoffel,

hat in Sachen

X _________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Schilliger, Olten

gegen

KANTONALE IV-STELLE, Beschwerdegegnerin

betreffend

die Beschwerde von X _________ vom 2. Oktober 2023 gegen die Verfügung der IV-Stelle vom 30. August 2023 (Nichteintreten)

eingesehen und erwogen:

nach der Beschwerde von X _________ sowie der Stellungnahme der IV-Stelle vom 16. Januar 2024, worin den Beschwerdebegehren pendente lite entsprochen wurde, ist die Angelegenheit S1 23 160 als gegenstandlos vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. Bei diesem Ausgang des Verfahrens hat der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Parteientschädigung, die das Gericht unter Würdigung der Bedeutung und Schwierigkeit der Streitsache, des Umstandes, dass das Verfahren nicht bis zum Urteil fortgeführt wurde, des Umfangs der Arbeitsleistung sowie der durch den Rechtstreit entstandenen Auslagen auf Fr. 1'500.00 festsetzt (Art. 61 lit. g ATSG; Art. 4, 27, 37 und 40 GTar). In Anbetracht des Ausgangs des Verfahrens werden Gerichtskosten im Umfang von Fr. 200.00 erhoben (Art. 69 Abs. 1bis IVG), die von der IV-Stelle getragen werden.

und erkannt:

Considérants

1.

Die Beschwerde wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2.

Die IV-Stelle bezahlt dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 1'500.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).

3.

Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf Fr. 200.00 und werden der IV-Stelle auferlegt.

Sitten, 16. Februar 2024