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Coach/Beraterin bzgl. Relaunch von Websites, Tätigkeit im max. 25 %-Pensum für ehemalige Arbeitgeberin ist selbständige Tätigkeit, da kein erhebliches wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, zudem völlig anderer Aufgabenbereich als während Anstellung und Auftritt in eigenem Namen