Deutsch
Liegenschaftserträge aus Geschäftsvermögen. Der Beschwerdeführer behauptet, er sei in Frankreich als selbständigerwerbstätiger Landwirt tätig, was zu einer Unterstellung unter die französische Sozialversicherungsordnung führe. Die Beschwerdegegnerin trat auf die Einsprache nicht ein, weil der Beschwerdeführer das Formular A1 nicht eingereicht habe. Die notwendigen Abklärungen wären gemäss BSV aber Sache der Beschwerdegegnerin gewesen. Rückweisung zur Vervollständigung der Abklärung bei den französischen Behörden.