Deutsch
Deutscher Staatsangehöriger wurde von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nach Grossbritannien entsendet und wurde hernach vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses am Firmensitz beschäftigt, wobei er seinen Wohnort bei seiner Familie in Deutschland hatte. Qualifikation als unechter Grenzgänger oder echter Grenzgänger nicht genügend abgeklärt. Rückweisung.