Deutsch
Gründung einer GmbH und Tätigkeit für dieselbe (arbeitgeberähnliche Stellung) innerhalb laufender Rahmenfrist nach unfreiwilliger Aufgabe einer unselbständigen Tätigkeit. Aufgrund der Umstände ist keine Vermittlungsfähigkeit gegeben, da die Tätigkeit in der GmbH auf Dauer angelegt ist und nebenbei keine unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann.