Deutsch
Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen zu spät eingereichter Arbeitsbemühungen in der Kontrollperiode rechtens; die Beschwerdeführerin als Absenderin einer E-Mail trägt das Risiko, dass die Sendung beim Empfänger ankommt. Im Falle der Beweislosigkeit fällt der Entscheid zu ihren Ungunsten aus.