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Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit COVID-19 an ab März 2022 veränderte Situation angepasst; es wurde nicht glaubhaft dargelegt, dass die Arbeitsausfälle eines Gastronomiebetriebes weiterhin Folge der behördlichen Massnahmen respektive der Corona-Pandemie sind. - BGE 8C_89/2023
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