Deutsch
Arbeitgeberähnliche Stellung eines Minderheitsaktionärs und ehemaligen Geschäftsführers und Verwaltungsratspräsidenten zu verneinen, nachdem die Mehrheitsaktionärin das Arbeitsverhältnis mit ihm nach dem Auftreten von Differenzen fristlos gekündigt hatte und er nachfolgend aus dem Verwaltungsrat zurückgetreten war. Unter diesen Umständen hatte er als Minderheitsaktionär nicht mehr die Möglichkeit, Einfluss auf die Belange zu nehmen, die von der Regelung in AVIG 31 III c anvisiert werden und mit denen er eine Wiederanstellung hätte erwirken können.