Deutsch
Fehlende Beitragszeit. Der Beschwerdeführer machte geltend, er habe den Wiedererwägungsentscheid betreffend Unfalltaggelder so verstanden, dass er seine Restarbeitsfähigkeit nicht mehr verwerten müsse. Nach der Anmeldung zum Leistungsbezug bei der Arbeitslosenversicherung musste er aber wissen, dass er aufgrund der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht gegebenenfalls auch Stellen ausserhalb seiner angestammten beruflichen Tätigkeit suchen muss.