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Die Reduktion des Arbeitspensums von 100 % auf 80 % per 1. Juli 2002 ist trotz fehlenden ärztlichen Attests auch objektiv betrachtet aus gesundheitlichen Gründen erfolgt. Der sachliche Zusammenhang zwischen der 2003 eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der 2011 eingetretenen Invalidität ist zu bejahen. Es ist von einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von (mindestens) 20 % im Rahmen der bis Ende August 2003 ausgeübten Tätigkeit auszugehen, wobei der zeitliche Zusammenhang im Nachgang nicht unterbrochen wurde.
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