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Kündigung des Vertrags der überobligatorischen Vorsorge infolge Anzeigepflichtverletzung rechtens: Klägerin hätte um fachärztliche Aufsicht der delegierten Psychotherapie, Krankheitswert der Beschwerden und erhöhtes AUF-Risiko wissen und diese in der (spätestens im Kontext mit den übrigen Fragen) klar formulierten Gesundheitserklärung deklarieren müssen - BGE 9C_527/2022