Deutsch
Neuanmeldung. Aufgrund zahlreicher Inkonsistenzen und fehlender Mitwirkung des Beschwerdeführers war es den Gutachtern nicht möglich, die Arbeitsfähigkeit zuverlässig einzuschätzen. Ein invalidisierendes psychisches Leiden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sowie eine Veränderung des somatischen Gesundheitszustandes sind nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen. Beweislosigkeit zu Lasten des Leistungsansprechers.