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Neuanmeldung (2. Arbeitsunfall) nach befristeter Rente (1. Arbeitsunfall); Bf verlor nach erstem Unfall die kurz zuvor angetretene Stelle als Maschinenführer; VEK als Maler anhand LSE T17 Ziff. 93 festgelegt, weil ausser 4 Monate immer als solcher gearbeitet – nach erstem Unfall trotz hierfür gutachterlich attestierter AUF von 50 % ab Rekonvaleszenz; kein nennenswerter leidensbedingter Abzug auf IVEK, da Belastungsprofil nicht aussergewöhnlich und Ausländerstatus auch bei auf statistischer Grundlage erhobenem VEK nicht mit Kürzung berücksichtigt; IVG 27 %
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