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Bf verlangt Aufhebung des negativen Rentenbescheids und berufliche Massnahmen gestützt auf den Grds. «Eingliederung vor Rente», zumal sich ihr Gesundheitszustand zwischen Begutachtung und Verfügungserlass verschlechtert habe; gesundheitliche Verschlechterung verneint und Invaliditätsgrad von 0 % bestätigt.