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ADHS und Frage nach Frühinvalidität (Art. 26 Abs. 1 IVV) und Rentenanspruch nach erfolgreichem Berufsabschluss. Frühinvalidität verneint, da keine dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist. Viertelsrente aufgrund der im Zeitpunkt des Berufseinstiegs noch leicht verminderten Leistungsfähigkeit insbesondere wegen längerer Einarbeitungszeit.