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Verneinung des Rentenanspruchs in Anwendung der gemischten Methode. In medizinischer Hinsicht kann auf die Angaben der behandelnden Fachärzte (Rheumatologie, Psychiatrie) abgestellt werden, und die Durchführung der beantragten polydisziplinären Begutachtung ist nicht erforderlich. Hingegen fehlen ausreichende Abklärungen zur mutmasslichen Aufteilung der Bereiche Erwerbstätigkeit und Haushalt. Daher Rückweisung zur näheren Prüfung im Rahmen einer Haushaltabklärung und einer allfälligen Befragung der ehemaligen Arbeitgeberin.