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IV-Stelle sprach befristete Rente gestützt auf zwei von der Unfallversicherung in den Jahren 2017 und 2019 veranlasste Gutachten zu; diese sind beweiskräftig, äussern sich jedoch nicht zum zeitlichen Verlauf der Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit, zudem fehlt es bei Hinweisen auf eine relevante psychische Störung an einer Beurteilung des psychischen Gesundheitszustands seit dem Gutachten von 2017; Rückweisung zu weiteren Abklärungen