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Auf das nach Rückweisungsentscheid des hiesigen Gerichts von der IV-Stelle eingeholte polydisziplinäre Gutachten kann abgestellt werden. Da Versicherte mit selbständiger Tätigkeit vor Eintritt des Gesundheitsschadens lediglich ein geringes Einkommen erzielt hat, resultiert kein Invaliditätsgrad. Abweisung. - BGE 9C_288/2022