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Wiedererwägungsweise Aufhebung Kostengutsprache für Zukunft für Psychotherapie gemäss Art. 12 IVG bei Vorliegen einer hyperkinetischen Störung und einer sonstigen emotionalen Störung des Kindesalters. Kostengutsprache basierte auf klar unvollständiger Aktenlage. Nunmehrige Prüfung lässt auf eine im Vordergrund stehende Leidensbehandlung schliessen. Abweisung.