Deutsch
Einkommensvergleich strittig; beim Valideneinkommen auf das unmittelbar vor Eintritt des Gesundheitsschadens erzielte Einkommen abzustellen; nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die ein halbes Jahr vor Eintritt des Gesundheitsschadens nicht gesundheitsbedingt aufgegebene Arbeitsstelle durch eine Aufstockung des Pensums an anderer Arbeitsstelle oder durch Aufnahme einer neuen Tätigkeit kompensiert worden wäre; kein Abzug für Teilzeittätigkeit beim Invalideneinkommen.