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Rente. Beweiskräftiger Bericht der behandelnden Psychiaterin weist kurze Zeit nach Abbruch beruflicher Massnahmen aufgrund des Gesundheitszustandes (psychisches Leiden) keine Einschränkungen mehr aus. Anspruch auf eine befristete Rente zwischen Abschluss Eingliederungsmassnahmen und der Feststellung des verbesserten Gesundheitszustandes (plus drei Monate, Art. 88 IVV) - BGE 8C_628/2022