Deutsch
Das eingeholte psychiatrische Gutachten erweist sich als nicht beweiskräftig, zumal sich die Widersprüche zum von der Beschwerdeführerin selbst berichteten und auch im Haushaltabklärungsbericht dokumentierten Aktivitätsniveau zur Diagnostik und attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht auflösen lassen. Nach erfolgter reformatio in peius Rückweisung zu weiteren Abklärungen.