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Flüchtlinge haben Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach den für Schweizer Bürgerinnen und Bürger geltenden Regeln. Die Erfüllung einer minimalen Versicherungs- oder Beitragszeit ist mithin nicht erforderlich. Nach dem beweiskräftigen Bericht betreffend Abklärung für Hilflosenentschädigung für Erwachsene besteht vorliegend nur Anspruch auf eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades. - BGE 8C_138/2023