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Zusprache einer sogenannten abgestuften Invalidenrente mit Herabsetzung der ganzen Rente auf eine halbe Rente ab dem 1. März 2022. Es kommen die ab 1. Januar 2022 gültigen Bestimmungen zur Anwendung. Beweiskräftiges bidisziplinäres Gutachten. Der Beschwerdeführer war bei Verfügungserlass bereits über 55. Jahre alt. Rückweisung zur Durchführung von Eingliederungsmassnahme unter Weiterausrichtung der ganzen Rente.