Deutsch
Ausgehend von der ärztlich nachvollziehbar attestierten Restarbeitsfähigkeit und unter Berücksichtigung einer überwiegend wahrscheinlichen späteren Tätigkeit in leitender Funktion (beruflicher Aufstieg im Gesundheitsfall) ergibt der anhand der Tabellenlöhne ermittelte Vergleich von Validen- und Invalideneinkommen, einschliesslich eines leidensbedingten Abzuges vom Invalideneinkommen von 10 %, einen Invaliditätsgrad von über 70 %, weswegen Anspruch auf eine ganze Rente besteht.