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Verantwortlichkeit der IV-Stelle nach Art. 78 ATSG; kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Ablehnung beruflicher Eingliederungsmassnahmen, die durch das Sozialversicherungsgericht bestätigt wurde, weil der Beschwerdeführer das ihm zustehende Rechtsmittel ans Bundesgericht nicht ergriffen hat